Kindes- und Trennungsunterhalt verschiedene Angelegenheiten?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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SabineM
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#1

09.12.2011, 09:03

Hallo zusammen.

Eine kurze Frage bezüglich einer Abrechnung in Unterhaltssachen. Wir haben Kindes- und Trennungsunterhalt in einer Angelegenheit außergerichtlich geltend gemacht. Kindesunterhalt haben wir bereits abgerechnet. Jetzt weiß ich nicht, ob ich bei der Abrechnung bezüglich des Trennungsunterhalts die Gebühren bezüglich Kindesunterhalt anrechnen muss.

Wenn ich im Klagewege Kindes- und Trennungsunterhalt geltend mache, werden die Streitwerte ja addiert und daraus die Gebühren berechnet.

Kann mir jemand weiterhelfen und vielleicht auch sagen, wo ich etwas darüber finden kann??? Danke für Eure Hilfe.

LG Sabine
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Anahid
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#2

09.12.2011, 11:28

Der Kindes- und Trennungsunterhalt sind verschiedene Angelegenheiten. Sind allerdings meherere selbständige (isolierte) Familiensachen in derselben Angelegenheit behandelt (also wie hier: ihr macht KU und TU in einem Schreiben geltend), so sind die Werte zu addieren und nach der Summe der Werte entstehen die Gebühren (nachzulesen in Enders, RVG für Anfänger, 12. Auflage, RN 1489). Wenn Ihr also beide Unterhaltsgegenstände in einem Schreiben gefordert habt, den KU aber bereits abgerechnet habt, so müsst Ihr jetzt eine Rechnung nach dem Gesamtstreitwert abzgl. bereits erhaltener Gebühren ausstellen.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
SabineM
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#3

09.12.2011, 11:44

Super, vielen Dank für Deine Hilfe
Aelizia
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#4

11.02.2013, 15:50

:wink1
ich schließe mich hier mal an.

außergerichtlich hat die Gegenseite Kindesunterhalt und Trennungsunterhalt geltend gemacht.
Wert = KU 4100 + TU 18000 = 22100 € / 1,8 Geschäftsgebühr 1.174,80 €

Im gerichtlichen Verfahren ist nur noch Trennungsunterhalt geltend gemacht worden.
Festgesetzter Verfahrenswert: 20.000 € (inkl. Rückstände)
Wie rechne ich die Geschäftsgebühr denn nun im gerichtlichen Verfahren an?
Durch die Zusammenrechnung ist die Geschäftsgebühr ja insgesamt niedriger.

lg
aelizia
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Liesel
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#5

11.02.2013, 15:52

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Aelizia
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#6

11.02.2013, 16:41

hms ... ich dachte es mir schon.

Hab auch nichts gefunden, dass irgendwie anteilig aus der gekürzten Geschäftsgebühr angerechnet werden kann.

:thx
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