Fahrtkosten für den Mandanten

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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biene-in-not
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#1

07.12.2011, 17:38

Hi, hab mal ne Frage...

man kann ja für den Rechtsanwalt Fahrtkosten nach Nr. 7003 VV RVG geltend machen. Wie sieht das aber mit dem Mandanten aus, wenn der jetzt auch nen weiten Weg fahren muss zum Gericht. Können wir für ihn dann auch Fahrtkosten geltend machen?

Liebe Grüße
gkutes

#2

07.12.2011, 17:39

ja. JVEG

und bitte noch dein Profil mit deinem Beruf ergänzen. merci
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