GK in welcher Höhe entstanden?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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#1

02.12.2011, 12:38

Ich muss die Rechnung des Gegenanwalts prüfen u. bin gerade etwas verunsichert.
Sachverhalt: Gegenseite nimmt Klage zurück (kein Verhandlungstermin), wir müssen Kosten tragen. Gegner rechnet nach einem Gegenstandswert von 1.180,00 € GK in Höhe von 71,00 € ab???? Versteh ich nicht. Fallen da nicht nur 55,00 € GK an?
Danke.
"...es kann ja nicht immer regnen..."
mrsgoalkeeper
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#2

02.12.2011, 12:45

Es fallen m.E. nur 55 € an. Unabhängig davon gibt es keine 71,00 € GK in der Tabelle ....
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
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#3

05.12.2011, 09:53

Das hab ich nämlich auch festgestellt. Also hab ich recht und bei Klagerücknahme entsteht nur eine einfache GK-Gebühr (zumindest in meinem Fall)?
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gkutes

#4

05.12.2011, 09:59

also, es steht ein "wenn" in KV 1211. ob das evtl zutrifft, kannst nur du sagen

grundsätzlich kann es dir aber auch völlig egal sein, was der Gegner im KFA so an Gerichtskosten angibt - das Gericht nimmt immer nur die tatsächlich entstandenen zur Festsetzung her.
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#5

05.12.2011, 10:04

Nee, ist kein KFA. Der Gegenanwalt hat uns seine Rechnung direkt zugestellt.
:thx
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