Ich muss die Rechnung des Gegenanwalts prüfen u. bin gerade etwas verunsichert.
Sachverhalt: Gegenseite nimmt Klage zurück (kein Verhandlungstermin), wir müssen Kosten tragen. Gegner rechnet nach einem Gegenstandswert von 1.180,00 € GK in Höhe von 71,00 € ab???? Versteh ich nicht. Fallen da nicht nur 55,00 € GK an?
Danke.
GK in welcher Höhe entstanden?
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"...es kann ja nicht immer regnen..."
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Es fallen m.E. nur 55 € an. Unabhängig davon gibt es keine 71,00 € GK in der Tabelle ....
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
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Das hab ich nämlich auch festgestellt. Also hab ich recht und bei Klagerücknahme entsteht nur eine einfache GK-Gebühr (zumindest in meinem Fall)?
"...es kann ja nicht immer regnen..."
also, es steht ein "wenn" in KV 1211. ob das evtl zutrifft, kannst nur du sagen
grundsätzlich kann es dir aber auch völlig egal sein, was der Gegner im KFA so an Gerichtskosten angibt - das Gericht nimmt immer nur die tatsächlich entstandenen zur Festsetzung her.
grundsätzlich kann es dir aber auch völlig egal sein, was der Gegner im KFA so an Gerichtskosten angibt - das Gericht nimmt immer nur die tatsächlich entstandenen zur Festsetzung her.
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Nee, ist kein KFA. Der Gegenanwalt hat uns seine Rechnung direkt zugestellt.
"...es kann ja nicht immer regnen..."