Hi und guten Morgen...
wir haben von der Gegenseite einen KFA bekommen. Wir sind Beklagte und haben eine Eventualwiderklage gestellt.
Im Protokoll bzw. Urteil steht:
Streitwert insgesamt: 28.480,00
Hiervon entfallen auf die Klage 9.580,00, auf die Hilfsaufrechnung 8.400 und auf die Eventualwiderklage 10.490,00
Kläger machen nun geltend
1,3 Verfa. Geb.
1,2 Terminsgebühr
Post...
nach einem Gegenstandswert von 28.480,00
Ich bin der Meinung, dass die Verfahrensgebühr nur über einen SW in Höhe von 9.580,00 (für die Klage) geltend gemacht werden kann.. und die Terminsgebühr über den gesamten SW in Höhe von EUR 28.480,00.
Ist das richtig?
Danke für Eure Hilfe
Streitwert im KFA falsch
Also, mal abgesehen davon, dass Deine Angaben ziemlich dürftig sind, wenn die Terminsgebühr aus dem gesamten Streitwert entsteht, kann die Verfahrensgebühr nicht aus weniger entstanden sein.
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