Und noch mal PKH

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Summerof77
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#1

05.04.2007, 12:12

Hallo meine Lieben!

Ich bin auch mit einer PKH-Verständnisfrage dran. Naja, eigentlich kapier ich nur das Verhandlungsprotokoll nicht bzw. kann das nicht logisch umsetzen. Also:

Im Protokoll steht:

Dem Beklagten wird Prozeßkostenhilfe unter Beiordnung..., soweit er sich gegen die Klage über die anerkannten Beträge hinaus verteidigt.

(In der Klagerwiderungsschrift hatten wir einen Betrag anerkannt.)

Der Streitwert ist angegeben mit 5.248,00 €, den hat Cheffe mir auch so aufgeschrieben, aber dann folgendes dazu:

PKH über den anerkannten Betrag 129,36, also 1.552,32 und Rückstand in Höhe von 140,00 €.

Anerkannt hatten wir aber nur 21,36 €.

Häh? :?:

Kann mir das jemand deuten?

Chef ist im Urlaub, kann ihn deshalb leider nicht fragen.

Liebe Grüße und

MAHLZEIT

Summer
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Summerof77
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#2

05.04.2007, 12:32

Sind meine Fragen eigentlich in letzter Zeit so schwer, daß niemand eine Antwort weiß? Oder mag mich einfach keiner? :cry: Wahrscheinlich sind meine Fragen einfach nur zu DUMM! :wirr :doof

Bitte, habt ERbarmen mit einem armen dummen Mädchen aus der Provinz!!! :naegel
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Gast

#3

05.04.2007, 12:45

Ich würde den PKH Beschluss so deuten, dass Du nach vollem Streitwert, also nach 5.248,00 € abrechnen kannst.
Ich habe manchmal auch solch zwiespältige PKH-Beschlüsse. Soll der Rechtspfleger sich doch Deinen Kopf zerbrechen. Die werden Dir schon absetzen, wenn sie der Meinung sind, dass das nicht richtig ist. Ich habe bis jetzt noch nie bei mir so einen Fall erlebt.

Liebe Grüße Schlaubi
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Summerof77
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#4

05.04.2007, 12:48

ICH bisher auch nicht, deshalb bin ich ja so verzweifelt.

Hatte auch schon überlegt, den vollen Streitwert und die vollen PKH-Gebühren anzusetzen. Aber...ich weiß nicht mal genau, welcher Betrag jetzt anekannt wurde, steht auch nirgends genau.

Andererseits muß ich dem MAndanten auch noch eine Abrechnung über den mir nicht bekannten Betrag zukommen lassen.

Danke erstmal!

Liebe Grüße
Summer
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Blockflöte
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#5

05.04.2007, 13:23

Hallo,

vielleicht wurde in der Verhandlung ein höherer Betrag anerkannt? Sonst kann ich mir das auch nicht erklären. Steht denn in dem Protokoll nichts genaues drin?
Zu der Abrechnung an sich kann ich Dir leider auch nichts sagen.

Und: Natürlich mögen wir Dich!!! Ich finde die Frage nur irgendwie kompliziert.
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#6

05.04.2007, 14:19

Jaaaaaaaaaaaaaaaa, das ist mein Problem gewesen, weil ich es ja nicht verstehe, es auch noch in logische Worte zu kleiden. :sorry

Inzwischen bin ich zu dem Schluß gekommen, daß ich einfach die Beträge, die mein Chef aufgeschrieben hat, von dem Streitwert abziehe und diesen Betrag für die Gebühren zugrundelege und den abgezogenen Betrag für die Gebühren gegenüber dem Mandanten abrechne. Wenn da was falsch ist, dann wird das Gericht sich hoffentlich melden.

Blockflöte ist aber auch ein :lolaway Name!

Danke!

Liebe Grüße

Summer
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Pepsi
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#7

05.04.2007, 14:37

also der Streitwert, der anerkant wurde, ist definitiv von der PKH ausgenommen, irgendwo muss das ja stehen, wenn nicht im Protokoll dann im SS irgendwo..
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#8

05.04.2007, 16:02

Nach der Idee von Pepsi würde ich auch vorgehen. Wenn aus dem Protokoll nicht ersichtlich ist, was genau anerkannt wurde, dann muss es doch einen Schriftsatz eurer Seite geben, in dem das Anerkenntnis beziffert vorgetragen wurde. Die Anerkenntnissumme ist vom Gesamtstreitwert zu subtrahieren, der Rest ist die Grundlage für die Abrechnung der PKH-Gebühren.
~ Grüßle ~
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#9

10.04.2007, 11:22

Bin inzwischen auch so vorgegangen. Ich hatte ja den Anerkenntnisbetrag, aber der war zu niedrig. Nach langer Lesestunde hatte ich dann die Lösung. Es wurden hier zwei Verfahren zusammengelegt und der andere Betrag stand natürlich in der anderen Akte!!! Also...Problem geklärt und bei Urlaubsrückkehr von Cheffchen, ihm die Akten um die Ohren hauen! :batsch DAnke, für Eure Hilfe!

Summer
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