ich habe folgendes Problem.
Unsere Mandantin hat gegen einen Bescheid des Freistaates Sachesn selbst Widerspruch eingelegt. Danach hat Sie uns beauftragt, diesen zu begründen.
Es wurde sodann ein Widerspruchsbescheid erlassen, wonach wir teilweise Recht bekommen haben.
Ich bin mir jetzt nicht sicher was ich alles abrechnen kann.
Der Anwalt sagt Folgendes dazu:
"Vorliegend handelte es sich um eine verwaltungsrechtliche Angelegeheit (Prüfungsentscheidung). M. E. daher gegenstandswertsabhängige Berechnung. Da es um die letzte das Studium abschließende Prüfung ging, sollten 4.000,00 EUR als Gegenstandswert zum Ansatz kommen."
Ich würde eine Gebühr nach Nr. 2300 abrechnen. Bin mir aber nicht sicher, ob es eventuell noch eine weitere Gebühr gibt.
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Vielen Dank schon einmal für die schnelle Hilfe!!!