Kostennote korrekt?
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Unser OLG sieht das leider genauso.
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Wieso kann das nicht sein? Wer soll das denn sonst bezahlen?
Also - versteh mich nicht falsch. Ich finde die Rechtsprechung falsch. Konsequenterweise darf man dann nämlich keine Mehrvergleiche über nicht anhängige Folgesachen schlleßen, sondern muß einfach alles mögliche anhängig machen, damit es unter VKH miterledigt werden kann. Trotzdem ist Kostenschuldner dort, wo keine VKH greift, der Mandant.
Also - versteh mich nicht falsch. Ich finde die Rechtsprechung falsch. Konsequenterweise darf man dann nämlich keine Mehrvergleiche über nicht anhängige Folgesachen schlleßen, sondern muß einfach alles mögliche anhängig machen, damit es unter VKH miterledigt werden kann. Trotzdem ist Kostenschuldner dort, wo keine VKH greift, der Mandant.
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OLG Dresden.
Hätte gern mal die Entscheidung vom OLG Koblenz.
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Die Entscheidung vom OLG Koblenz hätt ich auch gern mal
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Die FamRZ haben wir hier nicht. Kannst du mir die Entscheidung faxen? Schreib mir eine PN wenn das geht, dann schick ich dir meine Faxnummer.
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Die Staatskasse soll es bezahlen.Adora Belle hat geschrieben:Wieso kann das nicht sein? Wer soll das denn sonst bezahlen?
Hier ist der leitsatz der Entscheidung:
"Es widerspräche der Zielsetzung der Prozesskostenhilfe, dass die in diesen Fällen anfallende Terminsgebühr von der armen Partei selber zu tragen wäre. Darauf müsste der Rechtsanwalt seine Partei hinweisen und ihr aufzeigen, dass auf sie keine Kosten entfallen, wenn derartige Ansprüche nicht mitverglichen, sondern in einem gesonderten Verfahren geltend gemacht werden, für das sie Prozesskostenhilfe unter seiner Beiordnung auch für die in jenem Verfahren anfallende Terminsgebühr bekommen könne. Die Folge wird dann sein, dass die arme Partei ein gesondertes Verfahren betreibt. Eine derartige Verfahrensweise ist nicht nur unwirtschaftlich, sondern für alle Beteiligten auch mit überflüssiger Arbeit verbunden; gerade das will die Regelung des § 48 Abs. 3 RVG vermeiden"
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Hm, die Entscheidung macht mich nicht so richtig glücklich. Da hatten die Vorinstanzen ja bereits die 0,8 VG zugestanden. Vor dem Hintergrund kann man dann die TG wirklich nicht ablehnen. Hier werden ja aber alle Gebühren bis auf die EG abgelehnt.
- LuzZi
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Hmm ich stell mir die Frage, ob es sich lohnt, hier Erinnerung einzulegen. Ich denke schon, hätte aber halt gern eine Entscheidung, die ich anführen kann.
Ich glaube auch, dass die zitierte Entscheidung vom BGH nicht wirklich passt. Wir sind nämlich nicht im PKH- bzw. VKH-Bewilligungsverfahren gewesen. Hmm ... Muss mal mit Chef quatschen ...
Ich glaube auch, dass die zitierte Entscheidung vom BGH nicht wirklich passt. Wir sind nämlich nicht im PKH- bzw. VKH-Bewilligungsverfahren gewesen. Hmm ... Muss mal mit Chef quatschen ...
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