...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Feierabend
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#1
14.11.2011, 10:10
Unser Mdt. hat Post von der FamKasse erhalten und soll zu viel gezahltes Kindergeld zurückzahlen. Wir haben ihn außergerichtlich vertreten.
Abrechnung nach 2300 oder 2400 VV RVG? Betragsrahmen, oder?
Danke schon mal.
"...es kann ja nicht immer regnen..."
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Adora Belle
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...ist hier unabkömmlich !
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Feierabend
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#3
14.11.2011, 10:33
Hatte gerade schon gesucht, aber diesen Thread nicht gefunden (wohl nicht das passende Schlagwort eingegeben???). Ist genau mein Problem.
Also DANKE!!!
"...es kann ja nicht immer regnen..."