Hallo ihr Lieben!
Ich habe mal wieder eine kurze Frage:
In einer Sache haben wir außergerichtlich 4.727,90 € von der Gegenseite angefordert. Diese wollte er zunächst gar nicht erst zahlen. Dann haben wir mit einer Klage gedroht und nach langem hin und her haben wir uns dann auf einen vergleich geschlossen. Die Gegenseite möchte nun 2.500,00 € zahlen und unsere Mandanten geben sich damit zufrieden.
Also entsteht eine Geschäftsgebühr aus 4.727,90 €
Und aus welchem Wert entsteht nun die 1,5 Einigungsgebühr?
Ich bin mir gerade nicht mehr sicher, weil es bei mir schon zu lange her ist...
Wisst ihr auch, wo ich das nachschlagen kann? Also ob es i-wo steht?
Vielen Dank im Voraus!
Gegenstandswert bei außergerichtlichem Vergleich?
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Nr. 1000 VV RVG
Einigungsgebühr 1,5 aus gesamten Wert
"... durch den der Streit oder die Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis beseitigt wird...."
Der Streit bezüglich des zuerst geforderten Betrages ist damit anzusetzen
Einigungsgebühr 1,5 aus gesamten Wert
"... durch den der Streit oder die Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis beseitigt wird...."
Der Streit bezüglich des zuerst geforderten Betrages ist damit anzusetzen
In der Schule haben sie uns beigebracht: nicht worauf sondern worüber. Ist zumindest bei mir hängengeblieben.
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Ja genau! Das hatten wir gerade in der Schule!Pilgrim hat geschrieben:In der Schule haben sie uns beigebracht: nicht worauf sondern worüber. Ist zumindest bei mir hängengeblieben.
Es ist vollkommen egal, worauf sich die Parteien einigen! Es kommt nur darauf an, worüber sie sich einigen!
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