Gegenstandswert bei außergerichtlichem Vergleich?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Isa91
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#1

10.11.2011, 16:14

Hallo ihr Lieben!
Ich habe mal wieder eine kurze Frage:

In einer Sache haben wir außergerichtlich 4.727,90 € von der Gegenseite angefordert. Diese wollte er zunächst gar nicht erst zahlen. Dann haben wir mit einer Klage gedroht und nach langem hin und her haben wir uns dann auf einen vergleich geschlossen. Die Gegenseite möchte nun 2.500,00 € zahlen und unsere Mandanten geben sich damit zufrieden.

Also entsteht eine Geschäftsgebühr aus 4.727,90 €
Und aus welchem Wert entsteht nun die 1,5 Einigungsgebühr?

Ich bin mir gerade nicht mehr sicher, weil es bei mir schon zu lange her ist...
Wisst ihr auch, wo ich das nachschlagen kann? Also ob es i-wo steht?

Vielen Dank im Voraus! ;)
ninah
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#2

10.11.2011, 16:17

Nr. 1000 VV RVG
Einigungsgebühr 1,5 aus gesamten Wert

"... durch den der Streit oder die Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis beseitigt wird...."

Der Streit bezüglich des zuerst geforderten Betrages ist damit anzusetzen
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petzilein
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#3

10.11.2011, 16:21

:dafuer :dafuer :dafuer :dafuer :dafuer :dafuer
Liebe Grüße von der Petz

Manche Arbeiten muss man erst dutzende Male verschieben,
bis man sie endgültig vergisst !
Isa91
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#4

10.11.2011, 16:23

Ok alles klar!
:thx :thx :thx
Pilgrim

#5

11.11.2011, 08:08

In der Schule haben sie uns beigebracht: nicht worauf sondern worüber. Ist zumindest bei mir hängengeblieben.
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#6

11.11.2011, 09:02

Pilgrim hat geschrieben:In der Schule haben sie uns beigebracht: nicht worauf sondern worüber. Ist zumindest bei mir hängengeblieben.
Ja genau! Das hatten wir gerade in der Schule! :D

Es ist vollkommen egal, worauf sich die Parteien einigen! Es kommt nur darauf an, worüber sie sich einigen!
Alle Angaben ohne Gewähr!
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