...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Nichtsnutz
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#1
09.11.2011, 16:15
Hallo!
Ich soll eine Bußgeldsache abrechnen und hab das in dieser Form noch nie gemacht...
Mein Problem ist hierbei, dass in dem Bußgeldbescheid mehrere Taten aufgelistet sind, jeweils mit einem eigenen Bußgeld (Tatmehrheit), dann am Schluss ein Gesamtbußgeld festgesezt wurde (Addition der einzelnen Bußgelder). Nach welchem Gebührenrahmen berechne ich denn jetzt die Gebühren? Nur nach dem Gesamtbußgeld oder etwa für jeden Tatvorwurf einzeln??? Die einzelnen Taten stammen aus unterschiedlichen Gebührenrahmen...
Danke schon mal
![Smilie :-)](./images/smilies/icon_smile.gif)
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michi-bruce
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#2
09.11.2011, 16:32
Würdest du mal noch bitte dein Profil ergänzen (auch hinsichtlich der beruflichen Tätigkeit), sodann kann dir geholfen werden.
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Adora Belle
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#4
09.11.2011, 23:58
Du nimmst den Rahmen für die Summe der Bußgelder. Und zwar nur einmal, ist ja ein einheitliches Verfahren, wenn es auch mehrere Vorwürfe umfaßt.
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Casa
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#5
10.11.2011, 09:18
Andere Frage zum Bußgeld.
Der Chef verhandelt in eigener Sache wegen einer OWi. Steht ihm Honorar für die Selbstverteidigung zu, wenn er gewinnt?
Ich denke ja
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Casa
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#7
10.11.2011, 11:40
Warum denk ich falsch?
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Adora Belle
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#8
10.11.2011, 11:46
Weil das ausgepaukt ist. In Zivilsachen kann sich der RA selbst vertreten, in Straf-/Bußgeldsachen nicht. Bzw. jedenfalls keine Kosten dafür geltend machen. Es gibt keine "Selbstbeauftragung" in diesen Angelegenheiten. Ich habe hier schon mehrfach gelesen, daß RSVen solche Kosten für die eigene Verteidigung erstattet haben. Falsch ist das trotzdem.
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michi-bruce
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#9
10.11.2011, 11:57
Mein Big Boss beauftragt in solchen Fällen immer den Obermotz.
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Casa
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#10
10.11.2011, 12:03
Naja die Staatskasse soll wohl eher die Kosten tragen, das war der Gedanke.
Aber schade, dass es nicht funktioniert.