Hallo Alle!
Wie würdet Ihr gegenüber den Mandaten abrechnen?
Außergerichtliche Abwehr von Ansprüchen gegen Mdt. A 1.000.00 €, Mdt. B 2.000,00 €.
Dann folgt die Klage (ein Verfahren): Mandant A wird auf Zahlung von 1.000,00, Mandant B von 2.000,00 € verklagt.
Vielen Dank für Denkanstöße
Mehrere Mandanten - verschiedene Gegenstände
- Pepples
- ...ist hier unabkömmlich !
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Hallo
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gegen Mdt. A 1.000.00 €, Mdt. B 2.000,00 €.
Dann folgt die Klage (ein Verfahren): Mandant A wird auf Zahlung von 1.000,00, Mandant B von 2.000,00 € verklagt.
ihr habt eure Mandanten verklagt? ja, dann rechnest du gegenüber den Mandanten ja jetzt nich ab, sondern machst en KFA ...
Zuletzt geändert von rosa am 09.11.2011, 13:16, insgesamt 1-mal geändert.
- Liesel
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Hast du dir schon mal Gedanken darüber gemacht? Ein kleiner Vorschlag wäre nicht schlecht.
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(UNHEILIG)
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Immi hat geschrieben:gegen Mdt. A 1.000.00 €, Mdt. B 2.000,00 €.
Dann folgt die Klage (ein Verfahren): Mandant A wird auf Zahlung von 1.000,00, Mandant B von 2.000,00 € verklagt.
ihr habt eure Mandanten verklagt? ja, dann rechnest du gegenüber den Mandanten ja jetzt nich ab, sondern machst en KFA ...
Nein nein, wir haben Mdt. A und B sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich vertreten
Liesel hat geschrieben:Hast du dir schon mal Gedanken darüber gemacht? Ein kleiner Vorschlag wäre nicht schlecht.
Im <a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a> steht ne Berechnung bei VV 1008 Rn. 272 ; blicke da allerdings nicht durch
ich nehme an, dass es sich um verschiedene Gegenstände handelt.
Dann fällt eben keine Erhöhung 1008 an, sondern die Gegenstände werden zusammengerechnet.
Ihr habt also eine 1,3 VG aus € 3000 verdient
du stellst nun eine Rechnung und verlangst von A 1/3 und von B 2/3
FALLS einer nicht zahlt, kannst du von A insgesamt 1,3 VG aus 1000 verlangen, was ja mehr ist als 1/3 von 1,3 aus 3000. Für Mandant 2 gilt das entsprechend
Dann fällt eben keine Erhöhung 1008 an, sondern die Gegenstände werden zusammengerechnet.
Ihr habt also eine 1,3 VG aus € 3000 verdient
du stellst nun eine Rechnung und verlangst von A 1/3 und von B 2/3
FALLS einer nicht zahlt, kannst du von A insgesamt 1,3 VG aus 1000 verlangen, was ja mehr ist als 1/3 von 1,3 aus 3000. Für Mandant 2 gilt das entsprechend