Mehrere Mandanten - verschiedene Gegenstände

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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julinda
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#1

09.11.2011, 12:43

Hallo Alle!

Wie würdet Ihr gegenüber den Mandaten abrechnen?

Außergerichtliche Abwehr von Ansprüchen gegen Mdt. A 1.000.00 €, Mdt. B 2.000,00 €.

Dann folgt die Klage (ein Verfahren): Mandant A wird auf Zahlung von 1.000,00, Mandant B von 2.000,00 € verklagt.

Vielen Dank für Denkanstöße 
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Pepples
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#2

09.11.2011, 12:52

Hallo :wink1

Bitte ergänze dein Profil noch hinsichtlich deiner Tätigkeit ;)

Wir verweisen auf die Forenregeln (hier: 4.)

http://www.foreno.de/foreno-grundlagen.php" target="blank

und den Hinweis des Moderatorenteams:

http://www.foreno.de/viewtopic.php?f=1&t=52549" target="blank

:thx
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julinda
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#3

09.11.2011, 13:13

sorry, erledigt :oops:
rosa

#4

09.11.2011, 13:15

gegen Mdt. A 1.000.00 €, Mdt. B 2.000,00 €.

Dann folgt die Klage (ein Verfahren): Mandant A wird auf Zahlung von 1.000,00, Mandant B von 2.000,00 € verklagt.
:bahnhof

ihr habt eure Mandanten verklagt? ja, dann rechnest du gegenüber den Mandanten ja jetzt nich ab, sondern machst en KFA ...
Zuletzt geändert von rosa am 09.11.2011, 13:16, insgesamt 1-mal geändert.
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Liesel
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#5

09.11.2011, 13:15

Hast du dir schon mal Gedanken darüber gemacht? Ein kleiner Vorschlag wäre nicht schlecht. :wink:
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
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(UNHEILIG)
julinda
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#6

09.11.2011, 13:20

Immi hat geschrieben:
gegen Mdt. A 1.000.00 €, Mdt. B 2.000,00 €.

Dann folgt die Klage (ein Verfahren): Mandant A wird auf Zahlung von 1.000,00, Mandant B von 2.000,00 € verklagt.
:bahnhof

ihr habt eure Mandanten verklagt? ja, dann rechnest du gegenüber den Mandanten ja jetzt nich ab, sondern machst en KFA ...

Nein nein, wir haben Mdt. A und B sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich vertreten :lol:
julinda
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#7

09.11.2011, 13:21

Liesel hat geschrieben:Hast du dir schon mal Gedanken darüber gemacht? Ein kleiner Vorschlag wäre nicht schlecht. :wink:

Im <a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a> steht ne Berechnung bei VV 1008 Rn. 272 ; blicke da allerdings nicht durch :cry:
gkutes

#8

09.11.2011, 14:08

ich nehme an, dass es sich um verschiedene Gegenstände handelt.
Dann fällt eben keine Erhöhung 1008 an, sondern die Gegenstände werden zusammengerechnet.

Ihr habt also eine 1,3 VG aus € 3000 verdient

du stellst nun eine Rechnung und verlangst von A 1/3 und von B 2/3

FALLS einer nicht zahlt, kannst du von A insgesamt 1,3 VG aus 1000 verlangen, was ja mehr ist als 1/3 von 1,3 aus 3000. Für Mandant 2 gilt das entsprechend
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