Hallo Ihr!
Hatten einen Terminsvertreter beim Gerichtstermin. Kann ich jetzt im Kostenfestsetzungsantrag eine 1,2 Terminsgebühr + eine 0,65 für Terminsvertreter ansetzen?
Hilfe!
Kostenfestsetzung Terminsvertreter
warum machst du jetzt dafür einen neuen Thread auf??
http://www.foreno.de/viewtopic.php?f=4&t=53133" target="blank
und ohne Sachverhalt kann dir hier keiner eine zutreffende Antwort geben!
http://www.foreno.de/viewtopic.php?f=4&t=53133" target="blank
und ohne Sachverhalt kann dir hier keiner eine zutreffende Antwort geben!
und WO bleibt der benötigte Sachverhalt??
also: wie endete die Sache? und wo ist das Gericht und der Mandant und ihr
also: wie endete die Sache? und wo ist das Gericht und der Mandant und ihr
also hier dann der Fragenkatalog für morgen
1) Wie wurde Sache beendet (weil du willst eine TG für dich... Wie begründest du das?)
2) Wo ist das Gericht, wo wohnt ihr, wo der Mandant?
die Angaben sind nötig, weil angefallene Reisekosten nicht immer erstattungsfähig sind.
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Guten Morgen,
also unsere Mandantschaft hat ihren Sitz in Polen. Gerichtstermin war in Stuttgart. Und unser Kanzleisitz ist in Bayreuth.
Die Sache wurde durch Versäumnisurteil beendet in der mündlichen Verhandlung.
also unsere Mandantschaft hat ihren Sitz in Polen. Gerichtstermin war in Stuttgart. Und unser Kanzleisitz ist in Bayreuth.
Die Sache wurde durch Versäumnisurteil beendet in der mündlichen Verhandlung.
ok. Also Grundsätzlich sind dann Fahrtkosten erstattungsfähig. Der UBV darf nicht mehr als 110% der fiktiven Fahrtkosten kosten. Wenn du drüber bist, dann könnte der Gegner einwenden, dass dir was von den Kosten gekürzt wird.
im KFA kannst du jetzt also
3100
pte
3401
3402
pte
geltend machen.
im KFA kannst du jetzt also
3100
pte
3401
3402
pte
geltend machen.