Mal wieder eine Abrechnungsfrage….
Folgendes ist passiert.
Wir wurden zum Verfahrenspfleger in einer Unterhaltsfrage bestellt. Nun wurde eine Vereinbarung geschlossen, dass unser Mdt. ab 1.3.11 monatl. Einen Betrag i.H.v. EUR 562,00 als nachehelichen Unterhalt an seine (Ex)Frau zahlt.
Nun soll ich abrechnen.
Habe mir Folgendes gedacht:
562 EUR x 12 Monate = 6.744 EUR
1,3 Verfahrensgebühr §§ 2, 13 RVG, Nr. 3100 VV (Wert: 6.744,00 Euro)
Auslagenpauschale Nr. 7002 VV
Umsatzsteuer (MwSt) Nr. 7008 VV (19,00 %)
Endsumme
Evtl. noch eine Einigungsgebühr?
Abrechnung Unterhalt in einer Verfahrenspfleschaft
- Liesel
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SW ist beantragter mtl. Unterhalt x 12. Wenn die Vereinbarung gerichtlich protokolliert wurde - wovon ich ausgehe -, entsteht noch die TG und die EG.
Ob die Abrechnung bei einem Verfahrenspfleger so gemacht wird, kann ich dir allerdings nicht sagen. Damit hatte ich noch nichts zu tun.
Ob die Abrechnung bei einem Verfahrenspfleger so gemacht wird, kann ich dir allerdings nicht sagen. Damit hatte ich noch nichts zu tun.
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Wieso Verfahrenspfleger? Wenn das Euer Mandant ist, dann seid Ihr Bevollmächtigte.
Wenn das ein isoliertes Unterhaltsverfahren ist, sind durch die Vereinbarung 1,3 VG, 1,2 TG und 1,0 EG entstanden. Und zwar aus dem Wert, der streitig war; nicht aus dem, auf den sich geeinigt wurde. Das Gericht müßte ja einen Wert festgesetzt haben.
Wenn das ein isoliertes Unterhaltsverfahren ist, sind durch die Vereinbarung 1,3 VG, 1,2 TG und 1,0 EG entstanden. Und zwar aus dem Wert, der streitig war; nicht aus dem, auf den sich geeinigt wurde. Das Gericht müßte ja einen Wert festgesetzt haben.
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Ne das ist hier bissl komisch. Da es nur ein Entwurf einer Vereinbarung ist von der Gegenseite. Und wir stimmen dieser Vereinbarung nun zu. Wahrscheinlich wird dann noch vom Betreuungsgericht etwas kommen. Mit Verfahrenssachen kenn ich mich leider auch so überhaupt nicht aus.
- Adora Belle
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Ähm, Betreuungsgericht? Wer steht denn unter Betreuung? Euer Mandant? Bzw. der von Euch "Gepflegte"? Die Verfahrenspflegschaft wird nicht nach RVG abgerechnet, sondern nach Stundensatz.
- Adora Belle
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Nee, ist nix mit RVG. Ihr könnt nur entweder Verfahrensbevollmächtigter (dann RVG) oder Verfahrenspfleger (dann Stundensatz) sein.
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Oder Ihr habt sonst keine Pflegschaften, und Dein Chef weiß nicht, wie abgerechnet wird.
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Doch eigentlich schon. Aber in der Regel sind wir Betreuer, nicht Verfahrenspfleger. Und ich selber hab mit dem ganzen Betreuungs- und Verfahrenspflegezeug nichts am Hut. Ich soll jetzt eben nur diese Proberechnung nach RVG erstellen. Aus welchem Grund auch immer.