Beratungsgebühr

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Ulili
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#1

31.10.2011, 16:18

Hallo,

eine Frage!

Beratungsgebühr + 7002 oder ohne??? Dachte immer ohne. Nur Beratungsgebühr + Mehrwertsteuer!

Wie macht ihr das?
Sonnenkind
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#2

31.10.2011, 16:27

Wir machen es in der Regel nur Beratungsgebühr + Mehrwertsteuer. In der Regel erfolgt ja die Beratung schon im Gespräch, so dass gar kein Schriftverkehr anfällt.
Bild Liebe Grüße Sonnenkind Bild
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
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Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
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Adora Belle
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#3

31.10.2011, 16:38

Wenn ich aber vorher telefoniert hab, um den Besprechungs-/Beratungstermin zu vereinbaren, ist die Auslagenpauschale angefallen.

@Ulili: Deine Berufsangabe genügt den Forenregeln nicht ganz, fürchte ich. :wink:
Ulili
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#4

31.10.2011, 16:42

:D

Danke für die Antwort!!! So kenne ich das auch bzw. wenn was geschrieben wird, es in der Regel dann mit einer Geschäftsgebühr abgerechnet wird.

Habe jetzt aber schon mehrfach gesehen, dass es Bertungsgebühr + 7002 + 7008 abgerechnet wird *mmmhhh* ???

Eine Beratung bei Strafsachen wird mit 135,00 Euro abgerechnet oder?
cahra
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#5

31.10.2011, 17:01

Beratung bei Strafsachen leider nur 30,00 € zzgl. Auslagen u. USt.
Viele Grüße von Cahra
naduh

#6

31.10.2011, 17:08

Eine Beratungsgebühr wird in der Regel ohne Auslagenpauschale angesetzt. Denn wie der Name "Beratungsgebühr" schon sagt, ist ja außer einer Beratung nichts weiter angefallen. Wenn also kein Schreibverkehr oder nur ein einmaliges Beratungsschreiben angefallen ist, wäre ja die Hinzusetzung von 20 € Auslagenpauschale sehr überzogen.
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#7

31.10.2011, 17:11

cahra hat geschrieben:Beratung bei Strafsachen leider nur 30,00 € zzgl. Auslagen u. USt.
Wo haste das denn hier? :shock: Gebühren für die Beratung sind jetzt alle Verhandlungssache und 30,00 € wären bei einigen Sachen weit unter Wert von wegen Bedeutung und so. :wink:

@Ululi: Bitte änder Deine Berufsbezeichnung, das ist so leider nicht so eindeutig, wie es sein sollte. :wink: :thx
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#8

31.10.2011, 17:40

Die Beratung wird auch in Strafsachen nach § 34 abgerechnet. Die 30 EUR stammen wohl aus der Beratungshilfe, weil die ja in Straf-/Owi-Sachen ausschließlich die Beratung deckt. Wenn Auslagen anfallen, dann können sie auch abgerechnet werden. Und eine Pauschale ist nicht überzogen, sondern eben eine Pauschale. Wenn ich auf Wunsch des Mandanten am Telefon oder schriftlich berate, dann fällt nun mal die Pauschale an.
cahra
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#9

31.10.2011, 17:58

Wie Adora Belle schon sagt, in Beratungshilfesachen werden Strafsachen nur mit 30,00 € abgerechnet. Auslagen kommen natürlich nur, wenn diese auch angefallen sind. Bei Strafsachen im allgemeinen schon, da dort fast immer auch Schriftverkehr erfolgt.
Viele Grüße von Cahra
Pilgrim

#10

01.11.2011, 07:57

Die Auslagenpauschale bekommst du zum Beispiel auch dann, wenn das Beratungsgespräch bzw. das Ergebnis dessen, noch einmal schriftlich zusammengefasst wird.
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