Wie beim Gegner die Kosten wiederholen?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
tinanchen88
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#1

31.10.2011, 16:07

Hallo Liebe FoReNo-Mitglieder :-)

Folgender Fall:

- wir sind Beklagte (2)
- Klage und Berufung wurden abgewiesen
- Kläger hat Kosten des Verfahrens zu tragen
- Kläger als auch Beklagte haben PKH bewilligt bekommen (für beide Instanzen)

Da der Kläger die Kosten zu tragen hat, haben wir für I. Instanz KFA nach 104 gestellt. KFB lag sodann vor. RA des Klägers teilte mit, daß Kläger minderjährig ist und Eltern mittellos, wir also kein Geld erhalten werden.

Da wir PKH bewilligt bekommen haben, haben wir sodann einen Antrag nach § 55 RVG gestellt. Gericht hat dies auch bezahlt und den KFB nach § 104 zurückverlangt, um die Auszahlung der PKH darauf zu vermerken. Seitdem haben wir den KFB nicht zurück.

Für II. Instanz das gleiche:
KFA nach § 104 gestellt. Gericht wies darauf hin, den Antrag nach § 126 im eigenen Namen zu stellen, mit der Begründung, daß PKH bewilligt wurde und für einen Antrag nach § 104 im Namens des Mandanten das Rechtsschutzbedürfnis fehlt.

Wir haben sodann Antrag nach § 55 RVG (PKH) gestellt. Diesen hat das Gericht ausgeglichen.

Jetzt meine Frage, wie bekommen wir die Differenz zwischen der Regelvergütung und der PKH-Vergütung vom Gegner wieder? Dieser Betrag ist bei einem Streitwert von EUR 140.000,00 für beide Instanzen ja nicht gerade wenig. Wir haben keinen KFB, können also auch nicht vollstrecken.

Hat einer eine Idee? Kann man evtl. im Grundbuch - Kläger und beide Beklagte sind zu je 1/3 Eigentümer eines Hauses - diesen Betrag eintragen lassen?

Ich bitte höflich um Eure Hilfe !!!

LG Tina
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#2

31.10.2011, 16:10

Hallo :wink1

Bitte ergänze dein Profil noch hinsichtlich deiner Tätigkeit ;)

Wir verweisen auf die Forenregeln (hier: 4.)

foreno-grundlagen.php

und den Hinweis des Moderatorenteams:

viewtopic.php?f=12&t=52549

:thx
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#3

31.10.2011, 16:13

Ist das hier der gleiche Sachverhalt wie dort: http://www.foreno.de/viewtopic.php?f=99&t=47132" target="blank
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#4

31.10.2011, 16:57

Nach Profilergänzung könnte man sich das Geben einer Antwort vorstellen. :mrgreen:
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Jupp03/11

#5

31.10.2011, 17:02

andere machen es auch so :mrgreen:
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#6

31.10.2011, 19:33

Stimmt Jupp, die kapieren aber auch nix.
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#7

31.10.2011, 19:39

Jupp03/11 hat geschrieben:andere machen es auch so :mrgreen:
Du meinst, weil sie im anderen Thread von einigen hier Anwesenden Antworten bekommen hat?
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#8

31.10.2011, 19:43

Nee, allgemein gucken einige nicht auf das mangelhafte Profil. Im Hinblick auf die Forenbestimmungen kann´s das irgendwie nicht sein...
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Jupp03/11

#9

31.10.2011, 19:45

ich meine das ganz allgemein, dass sich eine Vielzahl von Usern an die seit kurzem betriebene Richtung der Mods, zunächst anzugeben, welchen Beruf, nein welchen Ausbildungsstand der Fragende hat, nicht hält. Für Leute im Not. ist es sehr schwer, auf Themen einzugehen, weil man nicht weiß, welche Kenntnisse der andere hat. Hinzu kommt, dass im Not. eine Handvoll User, wenn überhaupt, Antworten geben. Daher sind diese Themen auch nicht mit ein oder zwei Antworten abgetan, wie es oft beim Rechtsanwaltskram ist.
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#10

31.10.2011, 19:54

Ich versuche schon, mich an die Linie zu halten; allerdings kann es mir passieren, dass ich nicht nach dem Profil gucke, wenn schon welche vor mir geantwortet haben... :oops:
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