Frage zur Anrechnung
Verfasst: 31.10.2011, 15:32
folgendes Problem:
Im Klageantrag haben wir eine 1,3 Gesch.geb. aus einem Streitwert von 2.600,00 EUR (Höhe der Forderung) in Ansatz gebracht. Laut Urteil wurde uns zum einen ein Betrag in Höhe von 950,00 EUR (Hauptsache) sowie eine 1,3 Geschäftsgebühr aus 950,00 EUR zugesprochen.
Meine Frage ist jetzt: Muss ich im KFA-Verfahren die Geschäftsgebühr nun aus dem Betrag von 950,00 EUR anrechnen? Ich bin eigentlich schon der Meinung, finde aber nichts entsprechendes, was das belegt.
Danke schon mal im Voraus.
Im Klageantrag haben wir eine 1,3 Gesch.geb. aus einem Streitwert von 2.600,00 EUR (Höhe der Forderung) in Ansatz gebracht. Laut Urteil wurde uns zum einen ein Betrag in Höhe von 950,00 EUR (Hauptsache) sowie eine 1,3 Geschäftsgebühr aus 950,00 EUR zugesprochen.
Meine Frage ist jetzt: Muss ich im KFA-Verfahren die Geschäftsgebühr nun aus dem Betrag von 950,00 EUR anrechnen? Ich bin eigentlich schon der Meinung, finde aber nichts entsprechendes, was das belegt.
Danke schon mal im Voraus.