Gebühr für Widerspruch?
Verfasst: 27.10.2011, 11:22
Kurioser Fall:
Außergerichtlich wird Gegner aufgefordert, Zahlung zu leisten. Da nach Mahnung keine Zahlung erfolgt, wird MB beantragt über EUR 904,40 HF plus Zinsen, EUR 12 Mahnkosten, EUR 130,50 außergerichtl. RA-Kosten.
Wir erhalten Kostenrechnung des Gerichts über Gesamtbetrag EUR 1.141,96 am 18.4.2011.
Der MB wurde am 29.4.2011 dem Gegner zugestellt.
Am 11.05.2011 zahlt der Gegner EUR 1.141,96. Somit wäre die Angelegenheit für uns erledigt gewesen; Abrechnung an Mandant.
Ende Mai erhalten wir die Mitteilung des Gerichts, dass der Gegner gegen den gesamten Anspruch Widerspruch eingelegt hat.
Wir zahlen die 2. Hälfte der GK ein und schreiben an das Gericht, dass der Gegner nach Mahnbescheid den Betrag von EUR 1.141,96 gezahlt hat. Somit der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt ist.
Mit weiterem Schriftsatz haben wir dann empfohlen, dass der Gegner den Widerspruch zurücknehmen möge, um unnötige weitere Kosten zu vermeiden.
Das Gericht teilte daraufhin mit, dass eine Rücknahme nicht erfolgte und ob das Verfahren nun an das Prozessgericht abgegeben werden soll. Dies haben wir dann bejaht.
Sodann erging ein Beschluss, wonach "nach Erledigung der Hauptsache die Kosten des Rechtsstreits dem Beklagten auferlegt werden. Streitwert EUR 904,40".
Nun meine Frage: Bekomme ich hier eine reduzierte TG für den Widerspruch?
Ich hatte eine solche im KFA in Ansatz gebracht. Das Gericht möchte nun eine Begründung hierfür bzw. eine Rücknahme der Gebühr.
Außergerichtlich wird Gegner aufgefordert, Zahlung zu leisten. Da nach Mahnung keine Zahlung erfolgt, wird MB beantragt über EUR 904,40 HF plus Zinsen, EUR 12 Mahnkosten, EUR 130,50 außergerichtl. RA-Kosten.
Wir erhalten Kostenrechnung des Gerichts über Gesamtbetrag EUR 1.141,96 am 18.4.2011.
Der MB wurde am 29.4.2011 dem Gegner zugestellt.
Am 11.05.2011 zahlt der Gegner EUR 1.141,96. Somit wäre die Angelegenheit für uns erledigt gewesen; Abrechnung an Mandant.
Ende Mai erhalten wir die Mitteilung des Gerichts, dass der Gegner gegen den gesamten Anspruch Widerspruch eingelegt hat.
Wir zahlen die 2. Hälfte der GK ein und schreiben an das Gericht, dass der Gegner nach Mahnbescheid den Betrag von EUR 1.141,96 gezahlt hat. Somit der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt ist.
Mit weiterem Schriftsatz haben wir dann empfohlen, dass der Gegner den Widerspruch zurücknehmen möge, um unnötige weitere Kosten zu vermeiden.
Das Gericht teilte daraufhin mit, dass eine Rücknahme nicht erfolgte und ob das Verfahren nun an das Prozessgericht abgegeben werden soll. Dies haben wir dann bejaht.
Sodann erging ein Beschluss, wonach "nach Erledigung der Hauptsache die Kosten des Rechtsstreits dem Beklagten auferlegt werden. Streitwert EUR 904,40".
Nun meine Frage: Bekomme ich hier eine reduzierte TG für den Widerspruch?
Ich hatte eine solche im KFA in Ansatz gebracht. Das Gericht möchte nun eine Begründung hierfür bzw. eine Rücknahme der Gebühr.