Vergleichsmehrkosten

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
ela15776
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#1

25.10.2011, 12:21

Hallo zusammen,
wahrscheinlich wurde dieses Thema schon 1000mal diskutiert, habe nur leider keine Zeit jetzt alle Forenbeiträge durchzuforschen. Brauche ganz dringend Hilfe bei der Abrechnung eines Falles:

einstweiliges Verfügungsverfahren mit Termin
Streitwert 5000,00 €, Mehrkosten des Vergleichs 1000,00 €

nun soll ich die Kosten festsetzen lassen, habe allerdings kein Anwaltsprogramm und noch keine Erfahrung im RVG mit Vergleichsmehrwert :(

Für schnelle Hilfe wäre ich seeeeeehhhhhhhrrrr dankbar...

LG
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#2

25.10.2011, 12:22

Naja, ein kleiner Vorschlag wäre schon nicht schlecht. :wink:
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#3

25.10.2011, 12:25

SW: 5000,00
Verfahrensgebühr 1,3
Terminsgebühr 1,2
SW 6000,00
Einigungsgebühr 1,0
Auslagenpauschale
MWst

Hab schon gesehen, dass die Gebühr aus 1000,00 bei VG höher ist, als aus 6000,00. Nur hängt es dann...
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#4

25.10.2011, 12:27

Für den Mehrvergleichsbetrag (1.000,00 Euro) bekommst du noch eine 3101. Hierbei muß aber 15 III beachtet werden.

Die EG nach 1003 wird aus dem anhängigen Wert (5.000,00 Euro) berechnet, aus dem Mehrwert bekommst du eine EG nach 1000 - auch hier wieder 15 III beachten.

Bei der TG kommt es darauf an, ob der Mehrvergleich lediglich protokolliert oder hierüber auch erörtert wurde.
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#5

25.10.2011, 12:30

Im Protokoll steht, dass der Sach- und Streitstand erörtert wird und der Vergleich auf dringende Empfehlung des Gerichts abgeschlossen wird.
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#6

25.10.2011, 12:31

Dann bekommst du die TG aus 6.000,00 Euro.
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#7

25.10.2011, 12:33

Super, vielen vielen Dank !!!! Du hast mir den Tag gerettet !!!! :thx

Viele Grüße
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#8

25.10.2011, 12:34

Stell doch mal die Abrechnung ein, wie du sie jetzt machen willst. :wink:
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#9

25.10.2011, 12:37

Muss ich morgen machen, muss jetzt meine Kinder vom Kiga abholen... Werde aber gleich morgen früh loslegen....
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#10

25.10.2011, 12:38

Ah, okay. Na dann schönen Tag noch. 8)
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