Anerkenntnis

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Yasmin
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#1

25.10.2011, 09:43

Wir haben Klage eingereicht und der Beklagte hat sofort anerkannt und beantragt ein Anerkenntnisurteil im schriftlichen Verfahren zu erlassen und der Klägerin die Kosten aufzuerlegen.

Welche Gebühren sind hier angefallen?
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#2

25.10.2011, 09:43

Vorschlag? :wink:
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#3

25.10.2011, 09:54

ich würde sagen der Kläger hat nur 0,8 VG zu zahlen. Das wars oder?
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#4

25.10.2011, 09:56

Wieso 0,8? Hast du hierzu schon mal die 3101 durchgelesen?

Die Klage war anhängig und der Beklagte hat einen Antrag gestellt.
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#5

25.10.2011, 09:59

Ich gib mir mal einen kleinen Tipp. M.E. rechnest du zwei verschiedene Gebühren ab! :wink:
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Yasmin
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#6

25.10.2011, 09:59

Achso ne ganz normal eine 1,3 VG, aber keine TG oder?
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#7

25.10.2011, 10:01

Lies mal den 3104. :wink:
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#8

25.10.2011, 10:01

doch, auch TG.... 3104 (1) 1.
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#9

25.10.2011, 10:01

Dazu liest Du am besten mal die Anmerkungen zur Ziffer 3104.
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