Kostenausgleichung trotz Klagerücknahme

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Mareike27
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#1

24.10.2011, 10:19

Hallo,

ich bin gerade etwas verwirrt. Folgender Sachverhalt:

In Verfahren A, werden Verfahren B und C (jeweils vor anderen Gerichten anhängige Verfahren) mitverglichen. Sämtliche Vergleichskosten werden gegeneinander aufgehoben. Klagen der Verfahren B und C werden zurückgenommen; wir dürfen keinen Kostenantrag in diesen Verfahren stellen.

In Verfahren A haben wir und die GS Kostenausgleichung beantragt. Das ist klar.
Jetzt liegt uns für Verfahren B von der GS ein Kostenausgleichungsantrag vor.

Liege ich jetzt total falsch, wenn ich sage, dass dies bei Klagerücknahme nicht möglich ist. Das Verfahren wurde doch nicht durch Vergleich in diesem, sondern in einem anderen Verfahren beendet!


Gebt mir bitte mal einen Wink mit dem Zaunpfahl!! :wink:
gkutes

#2

24.10.2011, 11:18

hier musst du mal die komplette Kostenentscheidung posten.
So wie ich es derzeit sehe, bedeutet ja "wir dürfen keinen Kostenantrag in diesen Verfahren stellen." nicht, dass die Gegenseite keinen stellen darf
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