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Erstberatung dann außergerichtliche Vertretung

Verfasst: 21.10.2011, 10:49
von PrincessLD
Ich bitte um schnelleeeee HILFE !!!

Habe hier eine Akte vorliegen....Erstberatung wurde RS in Rechnung gestellt...diese lehnt ab ...also RE an Mandant. Kein Problem. Jetzt waren wir in derselben Angelegenheit doch noch außergerichtlich tätig. Meine Frage jetzt: Wie rechne ich jetzt mit der RS ab? Muss die vom Mandanten bezahlte Erstberatung von der RE abgezogen werden ??? Oder wie mach ich das jetzt`

Steh total aufm Schlauch :?

Re: Erstberatung dann außergerichtliche Vertretung

Verfasst: 21.10.2011, 11:08
von Liesel
Wieso soll jetzt die RSV zahlen?

Re: Erstberatung dann außergerichtliche Vertretung

Verfasst: 21.10.2011, 11:15
von PrincessLD
So hats mein Chef mir gesagt ?!

EB will sie nicht übernehmen aber Anfrage mit Rechnung an RS soll gestellt werden ???

Re: Erstberatung dann außergerichtliche Vertretung

Verfasst: 21.10.2011, 11:30
von Pilgrim
Wie auch immer. Ich denke, die Erstberatung wurde bezahlt -von wem auch immer- und dann muss sie gemäß den Anrechnungsvorschriften auch auf die Geschäftsgebühr angerechnet werden.

Re: Erstberatung dann außergerichtliche Vertretung

Verfasst: 21.10.2011, 12:01
von PrincessLD
hmm und wie wird das dann angerechnet??
Hatte so einen Fall noch nie :(

Re: Erstberatung dann außergerichtliche Vertretung

Verfasst: 21.10.2011, 12:02
von Adora Belle
Die Erstberatungsgebühr wird netto voll angerechnet, wenn nichts anderes vereinbart ist.

Re: Erstberatung dann außergerichtliche Vertretung

Verfasst: 21.10.2011, 12:38
von PrincessLD
also 1,3 Geschäftsgebühr
abzüglich Anrechnung der Erstberatungsgebühr netto
Auslagenpauschale
Mehrwertsteuer

?

Re: Erstberatung dann außergerichtliche Vertretung

Verfasst: 21.10.2011, 13:57
von Adora Belle
Genau. Bei geringen Gegenstandswerten bedeutet das möglicherweise, daß überhaupt keine weitere Gebühr berechnet werden kann. Deshalb schließen viele RAe die Anrechnung per Honorarvereinbarung aus.

Re: Erstberatung dann außergerichtliche Vertretung

Verfasst: 21.10.2011, 16:01
von PrincessLD
Und wo ist das geregelt? Welcher §§ oder wo kann ich das nachlesen?

Re: Erstberatung dann außergerichtliche Vertretung

Verfasst: 21.10.2011, 16:02
von Adora Belle
:shock: § 34 RVG