Mein Chef will eine Deckungszusage für eine Klage einholen. Ich soll eine Vorschußrechnung an die RSV schicken. Die Geb. 2300 wurde bereits mit der RSV abgerechnet. Mein Chef wil die volle außergerichtliche Gebühr mit in der Klage als Forderung geltend machen. Was rechne ich jetzt noch mit der RSV ab?
2300 anteilig
3100
abzgl. gezahlter (auf Rechnung Geb. 2300)?
Danke.
volle außergerichtl. Kosten in Klage
- Liesel
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3100
abzügl. Anrechnung hältige GeschG
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Ich krieg hier wirklich eine Krise. Bei uns macht das jeder anders mit der Geltendmachung der Geb. 2300 in der Klage. der eine nimmt nur die Hälfte, der andere die ganze Geb.
vielen Dank
- Liesel
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Das hat doch aber nichts mit der Abrechnung an Mandant/RSV zu tun, sondern hat ggf. lediglich Einfluß auf das Kostenfestsetzungsverfahren.
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Habe die Kostenfestsetzung aber im Entwurf schon mal "hinterlegt". Also die
1,3 Geb. 3100
abzgl. 0,65 Geb. 2300
Die Rechnung an die RSV habe ich jetzt so gemacht:
2300 in Höhe von 1,3
3100 in HÖhe von 1,2
abzgl. 0,65 anteilig
abzgl. bisherige Zahlung auf "alte" Rechnung Geb. 2300
und habe diese "alte" Rechnung auch gutgeschrieben.
Ich hoffe, das stimmt jetzt so.
1,3 Geb. 3100
abzgl. 0,65 Geb. 2300
Die Rechnung an die RSV habe ich jetzt so gemacht:
2300 in Höhe von 1,3
3100 in HÖhe von 1,2
abzgl. 0,65 anteilig
abzgl. bisherige Zahlung auf "alte" Rechnung Geb. 2300
und habe diese "alte" Rechnung auch gutgeschrieben.
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Warum denn einfach, wenns auch umständlich geht.
Wie KfA hinterlegt? Ihr habt noch nicht mal die Klage eingereicht und du bereitest schon einen KfA vor?
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Ich kann Rechungen und KFA abspeichern. Also wenn ich eine Rechnung mache, kann ich den KFA soweit vorbereitet hinterlegen und muß nur noch ergänzen.
Aber kann mir bitte jemand mal diese Dinge auseinanderfriemeln:
a) Geb. 2300 wird voll in der Klage geltend gemacht
b) Geb. 2300 wird halb in der KLage geltend gemacht
wie sieht
1) der KOstenfestsetzungsantrag aus
2) die Kostenrechnung aus
bzgl. a) und das Gleiche nochmal für b)
Ich steht jedes mal wieder vor dem gleichen Problem. Bin einfach zu blöd.
Aber kann mir bitte jemand mal diese Dinge auseinanderfriemeln:
a) Geb. 2300 wird voll in der Klage geltend gemacht
b) Geb. 2300 wird halb in der KLage geltend gemacht
wie sieht
1) der KOstenfestsetzungsantrag aus
2) die Kostenrechnung aus
bzgl. a) und das Gleiche nochmal für b)
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- Pepples
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Wenn GG voll ausgeurteilt wird, wird bei der VG angerechnet und wenn halbe GG ausgeurteilt wird, wird nix angerechnet.
Gegenüber dem Mandanten muss immer angerechnet werden.
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