Abrechnung 4 Auftraggeber, ich bin verwirrt

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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j3NN
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#1

20.10.2011, 12:03

Ich brauche eure Hilfe...

Es geht um eine Reisesache.
4 Auftraggeber. Mandant, seine Eltern und seine Schwester
Wir haben eine Kaufpreisminderung von 800,00 € pro Kopf gefordert. Nun wurde ein Vergleich angeboten über 300,00 EUR pro Kopf.

Forderung: 3.200,00 EUR
Vergleich: 1.200,00 EUR

Die Mandanten sind rechtsschutzversichert. Aber alle natürlich separat.

Prinzipiell würde ich wie folgt abrechnen:

GW 3.200,00 EUR
1,3 Geschäftsgebühr
1,5 Einigungsgebühr

Dies würde ich dann im Grunde durch 4 Teilen und jeder zahlt das dann entsprechend, oder?
Da wir in der APRAXA sind und eine der Versicherung ebenfalls muss ich denen gegenüber anders abrechnen (1,0 Geschäftsgebühr), wie mache ich das denn dann?

Wäre für Anregungen dankbar.

LG, j3NN
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Sagt der andere: "Ich kann nicht klagen."
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Adora Belle
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#2

20.10.2011, 12:15

Ich würde die Kopfteile ausrechnen (2,8 aus 3.200 ./. 4 Leute). Der Kopfteil des einen Mandanten ist dann halt beschränkt auf die Höhe der APRAXA-Vereinbarung. Ihr bekommt also insgesamt weniger als 2,8 aus 3.200.

Man könnte natürlich auch sagen, jeder schuldet seine Gebühren (2,8 aus 800) bis zur Höhe der Gesamtkosten. Ich denke aber nicht, daß Ihr es auf die anderen Mandanten bzw. deren RSV abwälzen könnt, wenn Ihr eine für Euch nachteilige Gebührenvereinbarung trefft.
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