Beschwerdeverfahen und Erinnerung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Minimaus
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 581
Registriert: 23.03.2010, 12:22
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#1

20.10.2011, 11:40

Hallo zusammen,

Wir haben für unseren Mandanten nach § 766 Erinnerung gegen die Art und Weise eingelegt. Danach ist ein Beschluss ergangen. Zu unseren Gunsten. Die Kosten sollten wir tragen. Dagegen haben wir Beschwerde eingelegt. Wir haben recht bekommen. Nun ist ein Beschluss ergangen: Die Kosten des Erinnerungsverfahrens trägt die Gläubigerin (Also die Gegenseite) Gleiches gilt auch für das Beschwerdeverfahren.

Was kann ich jetzt hier abrechnen?

0,3 nach 3309 für die Erinnerung?
0,5 nach 3500 für die Beschwerde?

Welchen Streitwert nehme ich?
Snoops
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 418
Registriert: 18.04.2011, 09:18
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)

#2

20.10.2011, 11:58

Also deine Gebühren stimmen schon einmal. :D

Was ist dem Erinnerungsverfahren denn vorausgegangen? Wurde im dem vorausgegangenen Verfahren ein Streitwert festgesetzt oder ist einer daraus ersichtlich?
Minimaus
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 581
Registriert: 23.03.2010, 12:22
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#3

29.10.2011, 19:27

Erinnerung haben wir gegen den erlassenen Pfüb eingelegt.

Da sich unsere Mandantin im Insolvenzverfahren befand und dies die Gegenseite auch wusste. Bzw. wusste sie, dass sie zahlungsunfähig ist.

Muss ich die Festsetzung beantragen? Wüsste nicht nach welchem SW ich hier gehen soll?

Ach ja, die Gegenseite sitzt im Ausland. Wie ist das dann mit der MwSt??
Minimaus
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 581
Registriert: 23.03.2010, 12:22
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#4

02.11.2011, 19:56

Hat keiner eine Idee?
Casa
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 84
Registriert: 31.08.2011, 16:52
Beruf: RA-Fachangestellte
Wohnort: 077

#5

03.11.2011, 09:11

Du sitzt doch in Deutschland, also hast du die Umsatzsteuer abzuführen.
Minimaus
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 581
Registriert: 23.03.2010, 12:22
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#6

13.12.2011, 12:06

Sicher, dass ich nach 3309 abrechnen kann? sind es nicht zwei mal nach 3500??

kann mir einer helfen? Drei Bücher und drei verschiedene Meinungen :-) HILFE
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17688
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#7

13.12.2011, 16:13

Du bekommst 2 x die Gebühr nach 3500, da die Erinnerung in der Zwangsvollstreckung (§ 766 ZPO) von VV 3500 erfasst wird (vgl. <a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a>, RVG, 19. Auflage, VV 3500 RN. 6).

Ob die Gegenseite im Ausland sitzt ist für die Erstattungsfähigkeit der Mehrwertsteuer für Dich nicht interessant. Bei Dir kommt es darauf an, ob Dein Mandant vorsteuerabzugsberechtigt ist. Ist er das nicht, meldest Du die Gebühren nebst Mehrwertsteuer zur Kostenfestsetzung an.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Minimaus
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 581
Registriert: 23.03.2010, 12:22
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#8

13.12.2011, 20:51

Das sah Enders in der alten Auflage :oops: wohl irgendwie anders...

es sind ja zwei verschiedene Angelegenheiten, also bekomme ich ja auch nach § 18 RVG die Pauschale 2 x, oder?

Vielen Dank Anahid
Minimaus
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 581
Registriert: 23.03.2010, 12:22
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#9

14.12.2011, 09:35

Anahid, magst Du mir eben die Rn 6. zitieren?
Benutzeravatar
13
NORTHERN DINO
NORTHERN DINO
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17711
Registriert: 02.04.2006, 21:36
Beruf: Dibbel-Ribbel i.R.
Wohnort: Siehe Flagge

#10

14.12.2011, 10:09

:zustimm # 7.
~ Grüßle ~
BildBild Bild

Bild

Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
Antworten