Kann man eine Terminsgebühr anrechnen??

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Mella1406
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#1

20.10.2011, 09:18

Huhu,

wir sind grad dabei einen KFA in einer Verwaltungssache zu machen. 1. Gerichtliches Verfahren vor dem VerwG, 2. Verfahren über Nichtzulassungsbeschwerde, 3. Revisionsverfahren.
Für alle 3 kann man ja eine Terminsgebühr nehmen (waren immer Termine). Wie würdet ihr die Sache abrechnen? Kann man überhaupt eine Terminsgebühr anrechnen? Haben wir noch nie gehört...

LG und Danke im Voraus
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#2

20.10.2011, 09:20

Würdest du bitte zunächst Dein Profil hinsichtlich Deiner Tätigkeit ergänzen? :wink:
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#3

20.10.2011, 09:31

@Liesel: So ok? :)
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#4

20.10.2011, 09:43

Jep. Danke.

Was meinst du denn mit TG anrechnen?

Mach mal nen kleinen Vorschlag, wie du abrechnen würdest.
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#5

20.10.2011, 10:42

Also wie folgt:

1. gerichtliches Verfahren
1,3 nach Nr. 3100
1,2 Nr. 3104
PTE+MwSt

2. Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision:

1,6 nach Nr. 3200
1,2 Terminsgebühr Nr. 3516

3. Revisionsverfahren

1,6 nach Nr. 3506
anrechnung der Gebühren wegen Beschwerdeverfahren also -1,6 Gebühr
1,5 Terminsgebühr Nr. 3210

PTE+MwSt

So, soweit klar?

Achso und zzgl. der Tage- und Abwesenheitsgelder und der Fahrtkosten.

Terminsgebühren werden hier nicht angerechnet, oder?

Danke für die Hilfe!
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#6

20.10.2011, 10:53

Mella1406 hat geschrieben:Also wie folgt:

1. gerichtliches Verfahren
1,3 nach Nr. 3100
1,2 Nr. 3104
PTE+MwSt

2. Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision:

1,6 nach Nr. 3506
1,2 Terminsgebühr Nr. 3516

3. Revisionsverfahren

1,6 nach Nr. 3206
anrechnung der Gebühren wegen Beschwerdeverfahren also -1,6 Gebühr
1,5 Terminsgebühr Nr. 3210

PTE+MwSt
TG`s werden nicht angerechnet.
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#7

20.10.2011, 10:59

Ok, danke. Ist die Abrechnung denn sonst auch so ok? Was ist mit Fahrtkosten und Abwesenheitsgeld?Darf ich das nehmen?
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#8

20.10.2011, 11:02

Du müßtest halt die Gebührenziffern - die ich oben eingesetzt habe - austauschen.

Ob Reisekosten erstattungsfähig sind, kann ich dir noch nicht beantworten. Wo wohnt Mandant, wo ist Gericht und wo ist Kanzleisitz. Max. sind halt die Kosten erstattungsfähig vom Wohnort Mandant bis Gerichtsort.
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#9

20.10.2011, 11:38

Ok, super. Danke :D
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#10

20.10.2011, 11:41

Mandant wohnt in Hannover. Kanzlei auch in Hannover und GT war in Gera u.Leipzig.
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