abrechnung owi vor termin einspruch zurückgenommen

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
mona87
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#1

06.10.2011, 16:11

Hallo zusammen,

ich brüte hier über folgendes Problem:

Anhörungsschreiben, Stell. von uns
Bußgeldbescheid
Einspruch eingelegt
die sache geht an das Amtsgericht
und vor dem Termin nehmen wir den Einspruch zurück.
(Hab leider nur sehr selten Owi-Sachen)

ich würde wie folgt abrechnen:

5100 Grundgebühr
5105 Verfahrensgebühr
5111 Verfahrensgebühr
2 * PTP

und bei der 5111 bin ich mir eben nicht sicher, weil wir nur den Einspruch zurückgenommen haben vor dem AG und sonst nichts gemacht haben.

Viell. könnt ihr mir helfen??
dankeschön.
rosa

#2

06.10.2011, 16:13

die sache geht an das Amtsgericht
damit ist die 5111 verdient
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#3

06.10.2011, 16:14

Wow. Geldbuße über 5.000 EUR?

Beide Verfahrensgebühren sind entstanden. Wenn Ihr früher als 2 Wochen vor dem Termin zurückgenommen habt, ist auch noch die zusätzliche Gebühr 5115 entstanden.
mona87
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#4

06.10.2011, 16:20

jepp über 5000 euro, war mir nur nicht sicher weil nur die ladung vom AG kam und wir dann gleich den Einspruch zurückgenommen haben.

supi dankeschön.
die tine
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#5

07.10.2011, 10:30

hallo ihr lieben,
ich hab jetzt auch ein abrechnungs-problem in ner owi-sache. mein chef will, dass ich die terminsgebühr berechne.
vielleicht vorab folgendes zum sachverhalt: wir haben einspruch eingelegt. das ganze ging zum ag. soweit alles klar. terminierung kam für den 19.10. jetzt nehmen wir den einspruch zurück.
mein chef will u.a. die terminsgebühr und die 5115 (Mitwirkung zur vermeidung der HV) abrechnen. da bin ich mir aber nicht ganz so sicher. er sagt, die terminsgebühr gibt es, wenn man den einspruch innerhalb von zwei wochen vor dem termin zurücknimmt.

wisst ihr da mehr? meine kommentierung gibt dazu leider gar nichts her.
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#6

07.10.2011, 10:34

Die TG bekommst du nicht, wenn kein Termin stattgefunden hat. Voraussetzung für den Anfall der 5115, daß der Einspruch mehr als zwei Wochen vor dem anberaumten Termin zurückgenommen wird.
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#7

07.10.2011, 11:15

@ die tine: Wieso will denn dein Chef die Terminsgebühr und die zusätzliche Gebühr :shock:

Kann den Vorrednern nur zustimmen, die Terminsgebühr fällt leider erst (Zitat mein Chef Nr. 2) 'im Termin an' - wenn kein Termin stattfindet, gibt es ergo auch keine Terminsgebühr. Anders wäre der Fall gelagert, wenn bereits ein Termin stattgefunden hat, ein zweiter Termin geplant aber durch Mitwirkung deines Chefs aufgehoben wurde (z. B. durch Rücknahme des Einspruchs).

Klär deinen Chef hierüber mal auf !
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#8

07.10.2011, 11:22

vielen lieben dank für eure hilfe.
also ich hab ihn jetzt auch nochmal gefragt.
er war gestern abend etwas verwirrt, weil er nicht genau wusste, wie sich die 5115 nennt (die nummern kennt er ja nicht) und deswegen hat er auch was von terminsgebühr gebrabbelt.

wir wollen also nur die 5115. also soweit alles geklärt.

:thx
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#9

07.10.2011, 11:25

die tine hat geschrieben: terminierung kam für den 19.10. jetzt nehmen wir den einspruch zurück.
Wenn ihr jetzt erst zurücknehmt, bekommst du die 5115 nicht. Rücknahme hätte bis spätestens 04.10.2011 erfolgen müssen (Eingang bei Gericht).
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#10

07.10.2011, 12:12

ja, aber das weiß doch die rsv nicht :twisted:
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