abrechnung owi vor termin einspruch zurückgenommen

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Liesel
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#11

07.10.2011, 12:15

:shock: Das ist jetzt nicht dein Ernst, oder?
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Adora Belle
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#12

07.10.2011, 12:19

Also 1. wird die schon fragen. Das ist ja auch nicht die erste OWi-Abrechnung, mit der die sich beschäftigt. und 2. - siehe Liesels #11. Du schreibst wissentlich eine überhöhte Rechnung an den Mandanten, nur weil im Hintergrund eine RSV steht? :shock:
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#13

07.10.2011, 13:11

Die RS fragt mit 100%iger Sicherheit
rosa

#14

07.10.2011, 13:13

ehrlich gesagt wusste ich das nicht mit den 2 Wochen und rechne die deshalb immer gegenüber der RSV ab, die haben das noch nie moniert :oops:
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Adora Belle
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#15

07.10.2011, 13:17

Ui Immi, das behalt mal lieber für Dich. 8)
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#16

09.07.2021, 10:37

Hallo liebe Kollegen und Kolleginnen,

ich bin in einer OWi-Sache etwas unschlüssig bei der Abrechnung.

Wir haben für einen Mandanten in einer Bußgeldsache Einspruch eingelegt und nun haben wir schon einen Termin vor dem Amtsgericht für den 10.08.

Nun soll der Einspruch zurückgenommen werden.

Ich bin nun unschlüssig. Entsteht die Terminsgebühr 5108 + 5115? oder entsteht nur eine der Gebühren?

Danke für euren Tipp.
:katze1 :katze2 :katze3
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Anahid
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#17

09.07.2021, 10:54

Wieso sollte Dir eine TG zustehen? Der Termin findet doch nicht statt. Wenn der Einspruch jetzt zurückgenommen wird fällt Nr. 5115 VV RVG an, richtig.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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