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KFA beim Sozialgericht

Verfasst: 05.10.2011, 08:39
von immi.love
Hallo,

in einer Sozialrechtssache gegen die Bundesagentur für Arbeit beim Sozialgericht haben wir gewonnen. Die Kosten wurden der Gegenseite auferlegt. Mache ich da ganz normal einen KFA an das Sozialgericht mit den entstandenen Gebühren oder ist das im Sozialrecht anders? (anderer § im KFA? KFA an Behörde? etc.?)

Re: KFA beim Sozialgericht

Verfasst: 05.10.2011, 08:42
von Liesel
Das Thema wurde schon mehrfach diskutiert.

:suche und wenn du dann immer noch Fragen hast, kannst du sie gern stellen.

Re: KFA beim Sozialgericht

Verfasst: 05.10.2011, 17:39
von Sam29
Im Sozialrecht gelten die gleichen Regeln wie im Zivilrecht. Ergo ganz normaler KFA an SG