Welche TG entsteht?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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swetik
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#1

29.09.2011, 12:02

Hallo, stehe mal wieder auf dem Schlauch..

Wir haben eine Klage auf Räumung eingereicht gegen 2 Beklagte.

Gegen den Beklagten ist ein Teil-VU ergangen, da er keine Verteidigung angezeigt hat.

Gegen die Beklagte ist danach ein Teil-Anerkenntnisurteil und Schlussurteil ergangen ohne einer mündlichen Verhandlung.

In dem letzten Urteil steht nun..
Die Kosten des Rechtsstreits - mit Ausnahme der Kosten der Säumnis des Beklagten - haben die Beklagten als Gesamtschuldner zu tragen. Die Kosten seiner Säumnis hat der Beklagte allein zu tragen.

m.E. muss mein KFA so aussehen..
1,3 VG
1,2 TG (das schriftl. Vorverf. wurde angeordnet 276 ZPO)
7002, 7008 +GK= Summe.

Bin mir unsicher, ob es so richtig ist, da die Kosten der Säumnis der Beklagte tragen muss und bei VU ja nur ne 0,5 TG anfällt.

Hilfe :? :?
Xuka
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#2

29.09.2011, 12:15

Ich meine, es ist eine 1,2 TG für das Anerkenntnis entstanden. Es ist egal, ob das schriftliche Vorverfahren angeordnet wurde oder nicht. Da die Kosten des Rechtsstreits sowieso von beiden als Gesamtschuldner getragen werden müssen, gibt es aus meiner Sicht keine Kosten, die der säumige Beklagte tatsächlich allein zu tragen hat.
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NORTHERN DINO
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#3

29.09.2011, 19:47

Xuka hat geschrieben:Ich meine, es ist eine 1,2 TG für das Anerkenntnis entstanden. Es ist egal, ob das schriftliche Vorverfahren angeordnet wurde oder nicht. Da die Kosten des Rechtsstreits sowieso von beiden als Gesamtschuldner getragen werden müssen, gibt es aus meiner Sicht keine Kosten, die der säumige Beklagte tatsächlich allein zu tragen hat.
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