Echt blöde Frage.... brett vor dem Kopp

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Tom71
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 57
Registriert: 24.03.2010, 21:33
Beruf: ReFa / als
Bürovorsteher tätig
Software: RA-Micro
Wohnort: Wuppertal

#1

29.09.2011, 12:01

Hab ein richtiges Brett vor dem Kopp...

1 Mandant und 2 Gegner, wie sieht die Kostenvorschussrechnung für das Prozessverfahren aus?

Eine Verfahrensgebühr (1,3) und eine Terminsgebühr (1,2)?
Ohne Erhöhung, da Erhöhung nur bei mehreren Mandanten vorhanden ist... oder?
naduh

#2

29.09.2011, 12:03

richtig, Erhöhung fällt nur an, wenn ihr mehrere Mandanten vertritt, bei mehreren Gegner hat das keine Relevanz.
Benutzeravatar
nephele
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1371
Registriert: 25.08.2008, 12:16
Beruf: Refa
Software: Andere

#3

29.09.2011, 12:03

Ohne Erhöhung
:zustimm
Meine Motivation ist heute morgen winkend an mir vorbeigegangen

Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...

Da ist es ja hygienischer, wenn mir ein pestkranker Gibbon die Hände trocken niest.
Zitat Sheldon Cooper
Benutzeravatar
Grübchen
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1505
Registriert: 04.01.2007, 11:47
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Advoware

#4

29.09.2011, 12:03

Richtig!!!
LG Grübchen
swetik
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 34
Registriert: 16.07.2009, 15:08
Software: ReNoStar
Wohnort: nrw

#5

29.09.2011, 12:04

Keine Erhöhungsgeb. :wink:
Tom71
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 57
Registriert: 24.03.2010, 21:33
Beruf: ReFa / als
Bürovorsteher tätig
Software: RA-Micro
Wohnort: Wuppertal

#6

29.09.2011, 12:06

Dafür fallen dann aber in der ZV 2x die Kosten an
Tom71
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 57
Registriert: 24.03.2010, 21:33
Beruf: ReFa / als
Bürovorsteher tätig
Software: RA-Micro
Wohnort: Wuppertal

#7

29.09.2011, 12:06

:thx
Victoria
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 50
Registriert: 16.02.2011, 10:20
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#8

31.10.2011, 14:00

Hallo ihr lieben,

ich habe im Prinzip die gleiche Frage und bin mir wirklich nicht ganz sicher, ob nicht doch mehr abgerechnet werden kann.

Es geht um Folgendes:

Mandat hat Immobilie erworben, wir wurden beauftragt gegen finanzierende Bank, Verkäufer und Vermittler vorzugehen.
Eigentlich gleicher Sachverhalt, aber jeder Gegner wurde gesondert angeschrieben und mit jedem wurde einzeln korrespondiert. Das sieht für mich eigentlich so aus, als wenn das verschiedene Angelegenheiten wären, also pro Gegner die Geschäftsgebühr abgerechnet werden kann, also pro Verfahren.

oder nicht?

ich würd mich sehr freuen, wenn mir jemand sagen kann, was er davon hält oder eine Idee hat?

tausend Dank
gkutes

#9

31.10.2011, 14:14

kommt ja drauf an, wegen was genau gegen die verschiedenen Gegner vorgegangen werden sollte.
Evtl kannst du hier die verschiedenen Gegenstände addieren. Grundsätzlich aber auf jeden Fall nur eine GG
Victoria
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 50
Registriert: 16.02.2011, 10:20
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#10

31.10.2011, 14:42

ja stimmt, Gegenstände addieren... das hatten wir in einem anderen Fall, der genau gleich gelagert war, auch gemacht
mir ist nur Sinnesblitz gekommen, der mich glauben lassen hat, dass man vielleicht doch mehrere GG abrechnen kann.

und habe eben noch was hierzu in Seminarunterlagen von Zorn gefunden

um zu prüfen ob eine oder mehrere Angelegenheiten vorliegen, check:
- einheitliche Auftragserteilung
- der gleiche Tätigkeitsrahmen
- ein innerer Zusammenhang

Vielen Dank für Deine Antwort

also in meinem Fall wirkli
Antworten