Streitwert Änderungskündigung u.a.

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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julinda
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#1

27.09.2011, 15:36

Hey Ihr!

Shit Vertretung; habe von Streitwerten in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten ja mal gar keine Ahnung :cry:

Hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen :oops:

Fall 1: Mdt. hat vom Arbeitgeber eine Änderungskündigung erhalten. Nach Beratung hat sie diese - ohne Vorbehaltsannahmeerklärung - auch hingenommen. Das Bruttoeinkommen belief sich auf 80.000,00 €/Jahr.

Fall 2: Mdt. hat vom Arbeitgeber eine Änderungskündigung erhalten. RA hat einen Änderungsverbehalt sowie eine Vereinbarung entworfen, dass aus der Kündigung keine Rechtswirkung mehr hergeleitet wird. Monatliches Gehalt brutto 3.000,00 € + Dienstwagen monatlich 300,00 + Bonuszahlung 3.000,00.

BEIDE Änderungskündigungen hatten iÜ nicht die Reduzierung des Lohns zum Inhalt!


:thx
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Liesel
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#2

27.09.2011, 15:51

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#3

27.09.2011, 15:54

Hallo Liesel!

Erst einmal vielen lieben Dank! Es gab aber keine Änderung betreffend den Lohn; sondern hier betreffend den Arbeitsort. Also 3 Bruttomonatsgehälter?

Werden bei Fall 2. Dienstwagen und Bonuszahlungen mit berücksichtigt?
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#4

27.09.2011, 15:58

1. Würde die 3 Monatsgehälter nehmen

2. Ja, sofern regelmäßig gewährt
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#5

27.09.2011, 16:10

Jep, der Dienstwagen wurde regelmäßig überlassen; also zzgl. 3 x 300,00 € - die Bonuszahlung war einmalig für ein ganzes Jahr, also zzgl. einmal 750,00 € (3000,00 : 12 x 3).

Richtig? :oops:

:thx
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