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Festsetzung Kosten bzw. Ausgleich von GK vor dem ArbG

Verfasst: 27.09.2011, 09:59
von inalittlewhile
Ich benötige noch einmal Eure Hilfe.

Im Arbeitsgerichtsverfahren ist ein Anerkenntnisurteil in der ersten Instanz ergangen. In diesem Anerkenntnisurteil steht:

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte zu 3,09 % und der Kläger zu 96,91 %.

Ich habe dann einen Kostenfestsetzungsantrag nach § 106 ZPO gestellt. :oops: Heute kam eine Nachricht vom Gericht, dass sich diese Entscheidung nur auf die Gerichtskosten bezieht und man Kosten nur nach § 91 Abs. 1 Satz 2 HS 2 ZPO festsetzen kann bzw. erstattungsfähig sind.

Um mich jetzt nicht noch einmal beim Gericht zu blamieren, könnt ihr mir sagen, was ich jetzt machen soll? Meinen letzten Antrag zurücknehmen und dann nur die Gerichtskosten ausgleichen lassen und Verzinsung beantragen? Fahrtkosten dürften m.E. nicht entstanden sein, weil unser Mandant seinen allgemeinen Gerichtsstand bei dem zuständigen Arbeitsgericht hat.

Re: Festsetzung Kosten bzw. Ausgleich von GK vor dem ArbG

Verfasst: 27.09.2011, 10:12
von Liesel
Ich würde nicht zurücknehmen, sondern lediglich klarstellen, daß nur der Ausgleich der GK erfolgen soll.

Re: Festsetzung Kosten bzw. Ausgleich von GK vor dem ArbG

Verfasst: 27.09.2011, 10:12
von Adora Belle
Genau das. Wobei - habt Ihr überhaupt Gerichtskosten vorgeschossen? Das wäre ja im Arbeitsgerichtsverfahren sehr ungewöhnlich.

Re: Festsetzung Kosten bzw. Ausgleich von GK vor dem ArbG

Verfasst: 27.09.2011, 10:20
von inalittlewhile
Adora Belle hat geschrieben:Genau das. Wobei - habt Ihr überhaupt Gerichtskosten vorgeschossen? Das wäre ja im Arbeitsgerichtsverfahren sehr ungewöhnlich.
Wir sind Beklagte und haben keine Gerichtskosten vorgeschossen. Oh man, dass wird ja immer peinlicher. :oops:

Also nehme ich dann doch den Antrag zurück?

Re: Festsetzung Kosten bzw. Ausgleich von GK vor dem ArbG

Verfasst: 27.09.2011, 10:24
von Liesel
Dann mußt du den KAA tatsächlich zurücknehmen.

Re: Festsetzung Kosten bzw. Ausgleich von GK vor dem ArbG

Verfasst: 27.09.2011, 10:27
von inalittlewhile
Danke!

Re: Festsetzung Kosten bzw. Ausgleich von GK vor dem ArbG

Verfasst: 27.09.2011, 10:27
von Adora Belle
Zurücknehmen und dann abwarten, ob jemals die 3% von Euch verlangt werden.

Re: Festsetzung Kosten bzw. Ausgleich von GK vor dem ArbG

Verfasst: 27.09.2011, 10:30
von inalittlewhile
:thx