Festsetzung Kosten bzw. Ausgleich von GK vor dem ArbG
Verfasst: 27.09.2011, 09:59
Ich benötige noch einmal Eure Hilfe.
Im Arbeitsgerichtsverfahren ist ein Anerkenntnisurteil in der ersten Instanz ergangen. In diesem Anerkenntnisurteil steht:
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte zu 3,09 % und der Kläger zu 96,91 %.
Ich habe dann einen Kostenfestsetzungsantrag nach § 106 ZPO gestellt. Heute kam eine Nachricht vom Gericht, dass sich diese Entscheidung nur auf die Gerichtskosten bezieht und man Kosten nur nach § 91 Abs. 1 Satz 2 HS 2 ZPO festsetzen kann bzw. erstattungsfähig sind.
Um mich jetzt nicht noch einmal beim Gericht zu blamieren, könnt ihr mir sagen, was ich jetzt machen soll? Meinen letzten Antrag zurücknehmen und dann nur die Gerichtskosten ausgleichen lassen und Verzinsung beantragen? Fahrtkosten dürften m.E. nicht entstanden sein, weil unser Mandant seinen allgemeinen Gerichtsstand bei dem zuständigen Arbeitsgericht hat.
Im Arbeitsgerichtsverfahren ist ein Anerkenntnisurteil in der ersten Instanz ergangen. In diesem Anerkenntnisurteil steht:
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte zu 3,09 % und der Kläger zu 96,91 %.
Ich habe dann einen Kostenfestsetzungsantrag nach § 106 ZPO gestellt. Heute kam eine Nachricht vom Gericht, dass sich diese Entscheidung nur auf die Gerichtskosten bezieht und man Kosten nur nach § 91 Abs. 1 Satz 2 HS 2 ZPO festsetzen kann bzw. erstattungsfähig sind.
Um mich jetzt nicht noch einmal beim Gericht zu blamieren, könnt ihr mir sagen, was ich jetzt machen soll? Meinen letzten Antrag zurücknehmen und dann nur die Gerichtskosten ausgleichen lassen und Verzinsung beantragen? Fahrtkosten dürften m.E. nicht entstanden sein, weil unser Mandant seinen allgemeinen Gerichtsstand bei dem zuständigen Arbeitsgericht hat.