Wie aus dem Titel schon zu erkennen geht es ja um RVG.
Sachverhalt:
Wir haben einen Unfallsache bearbeitet. Die Reparatur, das Schmerzensgeld, etc. wurde außergerichtlich von der gegnerischen Haftpflicht reguliert. Unsere Geschäftsgebühr nicht.
![Traurig :-(](./images/smilies/icon_sad.gif)
Jetzt gibt die Haftpflicht klein bei und übernimmt die Geschäftsgebühr. *freu* Nun möchte ich die Verfahrensgebühr für die eingereichte Klage berechnen.
![Frage :?:](./images/smilies/icon_question.gif)
Muss ich eine Anrechnung der 2300 machen? Die Verfahrensgebühr betrifft ja nur die Anwaltskosten.
Hoffe mir kann jemand helfen.
Viele Grüße
Dagmar