Hilfe! Wie würdet Ihr berechnen? (2300 --> 3100)

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Dagmar
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#1

30.03.2007, 11:09

Hallo, ich bräuchte mal wieder Eure Hilfe.

Wie aus dem Titel schon zu erkennen geht es ja um RVG.

Sachverhalt:

Wir haben einen Unfallsache bearbeitet. Die Reparatur, das Schmerzensgeld, etc. wurde außergerichtlich von der gegnerischen Haftpflicht reguliert. Unsere Geschäftsgebühr nicht. :-( Nach längerem hin und her haben wir nun Klage eingereicht.

Jetzt gibt die Haftpflicht klein bei und übernimmt die Geschäftsgebühr. *freu* Nun möchte ich die Verfahrensgebühr für die eingereichte Klage berechnen. :?:

Muss ich eine Anrechnung der 2300 machen? Die Verfahrensgebühr betrifft ja nur die Anwaltskosten.

Hoffe mir kann jemand helfen.

Viele Grüße
Dagmar
Janin

#2

30.03.2007, 11:14

Nein Du musst ganz normal die Verfahrensgebühr aus dem Klagebetrag berechnen und keine Anrechnung vornehmen. Du hast ja die außergerichtlichen Gebühren eingeklagt.

Liebe Grüße Janin
chef-dana
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#3

30.03.2007, 11:18

:zustimm
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Ganz liebe Grüße von Dana
Dagmar
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#4

30.03.2007, 11:18

Danke für die super schnelle Antwort!

Hört sich ja gut an, dass wir die volle Verfahrensgebühr ansetzen können.

Viele Grüße
Dagmar
StineP

#5

30.03.2007, 11:19

Sehe ich genauso........ Ganz normal Verfahrensgebühr berechnen. Anrechnung darf nicht erfolgen, weil die Geschäftsgebühr ja hier Gegenstand der Klage war.
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Curry
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#6

30.03.2007, 11:19

ebenfalls :zustimm
Curry

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Silke76
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#7

30.03.2007, 11:28

:zustimm
Gruss Silke76
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NORTHERN DINO
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#8

30.03.2007, 11:49

Ich stimme nicht zu (das machen hier ja alle) - ich schließe mich an... :P :P :P :wink: (oh, war der blöd...)
~ Grüßle ~
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Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

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tiko73

#9

30.03.2007, 12:34

Liebe Schwägerin (übrigens Gruß von deinem Männe ;-)),
ich kann mich meinen sämtlichen VorrednerInnen nur anschließen

Bin übrigens nächste Woche auch mal wieder im Lande ;-)
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