Umsatzsteuer auf Aktenversendungspauschale

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Gast

#1

30.03.2007, 09:56

Guten Morgen an Alle

ich hätte gerne gewußt, wie ihr es in der Kanzlei handhabt.

Berechnet ihr die Umsatzsteuer auf die Aktenversendungspauschale an den Mandanten weiter, also auf die z.B. 12,00 Euro, die es kostet, wenn das Gericht die Akte an den RA schickt?

Ich habe hier Entscheidungen,die sagen, wenn das Gericht eine Rechnung an den RA schickt mit Adressat RA, was ja immer der Fall ist, es kommt ja dann immer nur der Zettel Akteneinsicht mit Zusatz; Zahlen Sie Euro 12,00, dann handelt es sich um verauslagte eigene Kosten des RA mit der Folge, daß diese unter Hinzusetzung der 19% Umsatzsteuer an den mandanten weitergereicht werden können.
Ja, ich finde es auch unsinnig, habe die Sache aber von meinem Chef an den Tisch bekommen und soll prüfen.

Was ist denn Eure Meinung oder wie handhabt ihr das??

Grüße Bettina
Bärchen

#2

30.03.2007, 09:59

Japp, wir nehmen auch USt.
Teddybär14
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#3

30.03.2007, 10:00

wir nicht

Liebe Grüße von der Ostseeküste
Teddybär :sekt
chef-dana
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#4

30.03.2007, 10:01

wir rechnen das auch auf den Bruttobetrag; das macht RA-Micro auch automatisch so und das ist auch gut so.

Wir verdienen doch sowieso nichts an der Steuer.
___________________________________
Ganz liebe Grüße von Dana
StineP

#5

30.03.2007, 10:05

Wir ebenso nicht........ Genauso wie verauslagte Gerichtskosten oder Gerichtsvollzieherkosten.
Bärchen

#6

30.03.2007, 10:13

chef-dana hat geschrieben:wir rechnen das auch auf den Bruttobetrag; das macht RA-Micro auch automatisch so und das ist auch gut so.
So meine ich das auch
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#7

30.03.2007, 10:14

Wir nehmen keine. Wie schon gesagt wurde, macht RA-Micro das automatisch so. Fände ich den Mandanten gegenüber irgendwie auch ungerecht.
Curry

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#8

30.03.2007, 10:25

also ich kenne das so, dass man nur auf Sachen wo Steuer drauf ist, also z.B. wenn er mit der Bahn zum Termin gefahren ist, dann muss man das netto buchen und darauf dann 19 % drauf schlagen, mache ich aber meist auch nicht, sondern buche das direkt als Auslagen und die werden dann so wie sie sind zum bruttobetrag der Rg dazugezählt, wie nancy sagt
Gast

#9

30.03.2007, 11:04

ich stimme StineP zu ..
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#10

30.03.2007, 11:16

ich finde unser Staat nimmt auch so genügend Steuern ein, als das wir unseren Mandanten auch noch die für uns steuerfreien Auslagen mit 19 % versteuern sollten.

Also ich bin eindeutig :dagegen
___________________________________
Ganz liebe Grüße von Dana
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