Kostenfestsetzungsantrag

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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A.J.
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#1

22.09.2011, 19:58

Folgende Probleme:

1. Unser Mandant ist zum Vorsteuerabzug berechtigt. Muss ich die MWST mitfestsetzen lassen ?

2. Kann ich die Geschäftsgebühr mitfestsetzen lassen. Und wenn ja, voll oder nur die Hälfte wegen der Anrechnung auf die Verfahrensgebühr ?

Mein Chef meint, die außergerichtlichen Gebühren könnte man nicht festsetzen lassen.

Gruß A.J.
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Adelia
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#2

22.09.2011, 20:01

Zu 1.
Die Mehrwertsteuer kannst du nicht mit festsetzen lassen.

Zu 2.
Die kannst auch nicht mit festsetzen lassen. Die Geschäftsgebühr hätte man als Nebenforderung in der Klage mit einklagen müssen und dann hättet ihr die hälftige Geschäftsgebühr jetzt im Kostenfestsetzungsverfahren anrechnen müssen.
A.J.
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#3

22.09.2011, 20:21

Danke für die schnelle Antwort

Liebe Grüße
azubi001
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#4

04.10.2011, 10:32

Hallo,

ich habe hier einen Kostenfestsetzungsantrag von der Gegenseite und muss den jetzt prüfen.
Meine Frage: Ab wie viel Kilometer darf man Nr. 7003 ( Kfz-Benutzung, Reisekosten) geltend machen?
Und ab wie viel Stunden darf man Abwesenheitsgeld geltend machen?

Danke schon mal vorab.

LG :)
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Liesel
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#5

04.10.2011, 10:36

Ab dem 1. Kilometer und der 1. Minute, wenn der RA das Büro verläßt, sofern die Voraussetzungen für eine Erstattungspflicht gegeben sind.
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#6

04.10.2011, 13:25

Liesel hat geschrieben:Ab dem 1. Kilometer und der 1. Minute, wenn der RA das Büro verläßt, sofern die Voraussetzungen für eine Erstattungspflicht gegeben sind.
:mrgreen: Da muss man auch erst mal drauf kommen... :mrgreen:
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#7

04.10.2011, 13:30

:mrgreen: Stimmt doch, oder?
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#8

04.10.2011, 18:20

NC - aber sowas von... :wink:
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