Hallo zusammen. Ich habe folgendes Problem:
Unser Mandant hat als Zeuge in einem Strafverfahren ausgesagt. Seine Aussage hat der Richter zum Anlass genommen, noch in der Verhandlung bei ihm ein Hausdurchsuchung durchführen zu lassen. Gegen diesen Beschluss der Durchsuchung haben wir Beschwerde eingelegt. Das LG hat jetzt entschieden, dass der Beschluss des AG rechtwidrig ist und die Staatskasse die Kosten trägt.
Wie rechne ich das ab?
Vielen Dank für Eure Unterstützung.
Beschwerde im Strafverfahren
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- Adora Belle
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Seid Ihr nur mit der Beschwerde beauftragt gewesen? Dann Einzeltätigkeit.
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ja nur im Beschwerdeverfahren