Beschwerde im Strafverfahren

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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constantin
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#1

16.09.2011, 11:16

Hallo zusammen. Ich habe folgendes Problem:

Unser Mandant hat als Zeuge in einem Strafverfahren ausgesagt. Seine Aussage hat der Richter zum Anlass genommen, noch in der Verhandlung bei ihm ein Hausdurchsuchung durchführen zu lassen. Gegen diesen Beschluss der Durchsuchung haben wir Beschwerde eingelegt. Das LG hat jetzt entschieden, dass der Beschluss des AG rechtwidrig ist und die Staatskasse die Kosten trägt.

Wie rechne ich das ab?

Vielen Dank für Eure Unterstützung.
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Adora Belle
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#2

16.09.2011, 11:51

Seid Ihr nur mit der Beschwerde beauftragt gewesen? Dann Einzeltätigkeit.
constantin
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#3

16.09.2011, 12:37

ja nur im Beschwerdeverfahren
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