Seite 1 von 1

Aufstellung anfallenden Kosten Scheidung + VA

Verfasst: 16.09.2011, 10:39
von ellimorelli
Ich soll eine Aufstellung der anfallenden Kosten für eine Scheidung + VA machen. Aber das letzte Mal hab ich so einen Fall in der Berufsschule abgerechnet und da war vor dem 01.09.2009. Ich hab also keine Ahnung.

Für die Scheidung addiere ich doch die Nettogehälter beider und mulipliziere sie mal 3. Das ist doch dann der GW für die Scheidung, oder? Also berechne ich aus diesem eine 1,3 VG?!

Für VA nehm ich einen GW von 1.000,00 €? Und dann? Nehm ich daraus nochmals eine 1,3 VG + Ust?

Addiere ich dann den Gesamtbetrag von Scheidung und VA zusammen?

Wie ihr seht, seht ihr nix, denn ich habe keinen blassen Schimmer :oops:

Re: Aufstellung anfallenden Kosten Scheidung + VA

Verfasst: 16.09.2011, 10:45
von ellimorelli
ellimorelli hat geschrieben:Für VA nehm ich einen GW von 1.000,00 €? Und dann? Nehm ich daraus nochmals eine 1,3 VG + Ust?

Addiere ich dann den Gesamtbetrag von Scheidung und VA zusammen?
oder ist das nur so, wenn der VA abgetrennt wird/ wurde?

und ansonsten GW Scheidung + GW VA und daraus dann die 1,3 VG usw.?

Re: Aufstellung anfallenden Kosten Scheidung + VA

Verfasst: 16.09.2011, 10:46
von Liesel
SW werden addiert und daraus die Gebühren berechnet.

Re: Aufstellung anfallenden Kosten Scheidung + VA

Verfasst: 16.09.2011, 10:46
von Ciara
Also,

GW Scheidung 3 x Nettoeinkommen der Ehegatten
GW VA 10 % des dreifachen Nettoeinkommens der Ehegatten (Mindestwert 1.000,00 €)

Die GW werden zusammengerechnet

Re: Aufstellung anfallenden Kosten Scheidung + VA

Verfasst: 16.09.2011, 10:46
von Fräulein Schnürschuh
Ich kanns dir leider nicht aus der Praxis sagen, aber in der Berufsschule hatten wir das so, dass wir den GSW von Scheidung und VA ausgerechnet und diesen dann addiert haben. Daraus haben wir dann die VG genommen.

Re: Aufstellung anfallenden Kosten Scheidung + VA

Verfasst: 16.09.2011, 10:48
von nephele
:zustimm

Re: Aufstellung anfallenden Kosten Scheidung + VA

Verfasst: 16.09.2011, 10:49
von nephele
Achso, und 2,0 Gerichtskosten, falls nötig (sofern keine VKH).

Re: Aufstellung anfallenden Kosten Scheidung + VA

Verfasst: 16.09.2011, 10:51
von ellimorelli
danke nephele, die Frage, wieviel GK, wäre die nächste gewesen ;)

VKH wurde zwar gewährt, Chef wollte aber trotzdem mal die normalen Gebühren wissen

:dankeschoen euch allen!!!

Re: Aufstellung anfallenden Kosten Scheidung + VA

Verfasst: 16.09.2011, 10:51
von misspinky1984
Ciara hat geschrieben:Also,
GW Scheidung 3 x Nettoeinkommen der Ehegatten
GW VA 10 % des dreifachen Nettoeinkommens der Ehegatten (Mindestwert 1.000,00 €)
Die GW werden zusammengerechnet
voll und ganz :zustimm + 2,0 GK, wie nephi bereits gepostet hat.