Ich soll eine Aufstellung der anfallenden Kosten für eine Scheidung + VA machen. Aber das letzte Mal hab ich so einen Fall in der Berufsschule abgerechnet und da war vor dem 01.09.2009. Ich hab also keine Ahnung.
Für die Scheidung addiere ich doch die Nettogehälter beider und mulipliziere sie mal 3. Das ist doch dann der GW für die Scheidung, oder? Also berechne ich aus diesem eine 1,3 VG?!
Für VA nehm ich einen GW von 1.000,00 €? Und dann? Nehm ich daraus nochmals eine 1,3 VG + Ust?
Addiere ich dann den Gesamtbetrag von Scheidung und VA zusammen?
Wie ihr seht, seht ihr nix, denn ich habe keinen blassen Schimmer
Aufstellung anfallenden Kosten Scheidung + VA
- ellimorelli
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oder ist das nur so, wenn der VA abgetrennt wird/ wurde?ellimorelli hat geschrieben:Für VA nehm ich einen GW von 1.000,00 €? Und dann? Nehm ich daraus nochmals eine 1,3 VG + Ust?
Addiere ich dann den Gesamtbetrag von Scheidung und VA zusammen?
und ansonsten GW Scheidung + GW VA und daraus dann die 1,3 VG usw.?
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SW werden addiert und daraus die Gebühren berechnet.
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Also,
GW Scheidung 3 x Nettoeinkommen der Ehegatten
GW VA 10 % des dreifachen Nettoeinkommens der Ehegatten (Mindestwert 1.000,00 €)
Die GW werden zusammengerechnet
GW Scheidung 3 x Nettoeinkommen der Ehegatten
GW VA 10 % des dreifachen Nettoeinkommens der Ehegatten (Mindestwert 1.000,00 €)
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Zitat Sheldon Cooper
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Achso, und 2,0 Gerichtskosten, falls nötig (sofern keine VKH).
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- ellimorelli
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voll und ganz + 2,0 GK, wie nephi bereits gepostet hat.Ciara hat geschrieben:Also,
GW Scheidung 3 x Nettoeinkommen der Ehegatten
GW VA 10 % des dreifachen Nettoeinkommens der Ehegatten (Mindestwert 1.000,00 €)
Die GW werden zusammengerechnet
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Achte auf deine Handlungen, denn sie werden Gewohnheit.
Achte auf deine Gewohnheiten, denn sie werden dein Charakter.
Achte auf deinen Charakter, denn er wird dein Schicksal.
Quelle: Die englische Fassung nach Charles Reade geht auf ein chinesisches Sprichwort zurück.
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