Aufstellung anfallenden Kosten Scheidung + VA

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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ellimorelli
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#1

16.09.2011, 10:39

Ich soll eine Aufstellung der anfallenden Kosten für eine Scheidung + VA machen. Aber das letzte Mal hab ich so einen Fall in der Berufsschule abgerechnet und da war vor dem 01.09.2009. Ich hab also keine Ahnung.

Für die Scheidung addiere ich doch die Nettogehälter beider und mulipliziere sie mal 3. Das ist doch dann der GW für die Scheidung, oder? Also berechne ich aus diesem eine 1,3 VG?!

Für VA nehm ich einen GW von 1.000,00 €? Und dann? Nehm ich daraus nochmals eine 1,3 VG + Ust?

Addiere ich dann den Gesamtbetrag von Scheidung und VA zusammen?

Wie ihr seht, seht ihr nix, denn ich habe keinen blassen Schimmer :oops:
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ellimorelli
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#2

16.09.2011, 10:45

ellimorelli hat geschrieben:Für VA nehm ich einen GW von 1.000,00 €? Und dann? Nehm ich daraus nochmals eine 1,3 VG + Ust?

Addiere ich dann den Gesamtbetrag von Scheidung und VA zusammen?
oder ist das nur so, wenn der VA abgetrennt wird/ wurde?

und ansonsten GW Scheidung + GW VA und daraus dann die 1,3 VG usw.?
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Liesel
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#3

16.09.2011, 10:46

SW werden addiert und daraus die Gebühren berechnet.
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#4

16.09.2011, 10:46

Also,

GW Scheidung 3 x Nettoeinkommen der Ehegatten
GW VA 10 % des dreifachen Nettoeinkommens der Ehegatten (Mindestwert 1.000,00 €)

Die GW werden zusammengerechnet
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Fräulein Schnürschuh
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#5

16.09.2011, 10:46

Ich kanns dir leider nicht aus der Praxis sagen, aber in der Berufsschule hatten wir das so, dass wir den GSW von Scheidung und VA ausgerechnet und diesen dann addiert haben. Daraus haben wir dann die VG genommen.
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nephele
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#6

16.09.2011, 10:48

:zustimm
Meine Motivation ist heute morgen winkend an mir vorbeigegangen

Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...

Da ist es ja hygienischer, wenn mir ein pestkranker Gibbon die Hände trocken niest.
Zitat Sheldon Cooper
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nephele
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#7

16.09.2011, 10:49

Achso, und 2,0 Gerichtskosten, falls nötig (sofern keine VKH).
Meine Motivation ist heute morgen winkend an mir vorbeigegangen

Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...

Da ist es ja hygienischer, wenn mir ein pestkranker Gibbon die Hände trocken niest.
Zitat Sheldon Cooper
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#8

16.09.2011, 10:51

danke nephele, die Frage, wieviel GK, wäre die nächste gewesen ;)

VKH wurde zwar gewährt, Chef wollte aber trotzdem mal die normalen Gebühren wissen

:dankeschoen euch allen!!!
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#9

16.09.2011, 10:51

Ciara hat geschrieben:Also,
GW Scheidung 3 x Nettoeinkommen der Ehegatten
GW VA 10 % des dreifachen Nettoeinkommens der Ehegatten (Mindestwert 1.000,00 €)
Die GW werden zusammengerechnet
voll und ganz :zustimm + 2,0 GK, wie nephi bereits gepostet hat.
Achte auf deine Gedanken, denn sie werden Worte.
Achte auf deine Worte, denn sie werden Handlungen.
Achte auf deine Handlungen, denn sie werden Gewohnheit.
Achte auf deine Gewohnheiten, denn sie werden dein Charakter.
Achte auf deinen Charakter, denn er wird dein Schicksal.


Quelle: Die englische Fassung nach Charles Reade geht auf ein chinesisches Sprichwort zurück.
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