Wichtig!!! 0,3 Erhöhung nach 1008 VV RVG

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Blume13
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#1

14.09.2011, 09:30

Hallo, ich habe eine dringende Frage. Wir haben einen Verkehrsunfall und wir verteten die Geschädigte, die in diesem Fall eine Firma ist und natürlich den Geschäftsführer. Könnte ich beim Abrechnungsschreiben mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung eine 0,3 für mehrere Auftraggeber (Firma und Geschäftsführer) abrechnen????

Danke jetzt schon mal, liebe Grüße
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Frau Cindy
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#2

14.09.2011, 09:33

Inwiefern vertretet ihr den Geschäftsführer? Was hat er für einen Anspruch?
Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
dass wir nicht der Höhepunkt von irgendetwas sind.

Stephen Jay Gould
Blume13
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#3

14.09.2011, 09:35

also es ist seine Firma, er ist Geschäftsführer und Inhaber
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Liesel
...ist hier unabkömmlich !
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#4

14.09.2011, 09:37

Hier kannst du keine Erhöhungsgebühr berechnen.
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suzette
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#5

14.09.2011, 09:48

Du hast als Auftraggeber die Firma, vertreten durch den GF = 1 Auftraggeber, keine Erhöhung.

Selbst wenn ein Sachschaden (Fahrzeug) nur die Firma betrifft und zusätzlich ein Personenschaden (Schmerzensgeld) den GF, gibt es keine Erhöhung, lediglich die Gegenstandswerte werden addiert.

Die (Teil-)Ansprüche können nicht gemeinsam von verschiedenen Personen geltend gemacht werden.

Eine Erhöhung tritt aber nur ein, wenn RA wegen desselben Gegenstands für die mehreren Personen/Auftraggeber tätig wird.
Blume13
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#6

14.09.2011, 09:56

:thx
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