Hallo Ihr Lieben,
ich brauche mal wieder Eure Hilfe.
In einer Arbeitsrechtssache haben wir vor dem Arbeitsgericht aufgrund unserer Feststellungsklage mit der Gegenseite im Termin einen Teilvergleich errungen (Arbeitsverhältnis nicht beendet). In unserer Klage wurde als 2. Pkt. die hilfsweise Verpflichtung (bei Obsiegen zu 1.) beantragt, unsere Mandantin weiterzubeschäftigen.
Im Verhandlungsprotokoll ist der Teil-Vergleich enthalten mit dem Zusatz, dass der Feststellungsantrag zu 1. damit erledigt ist.
Eine Entscheidung ergeht nach Ende des Sitzungstages.
Das Gericht hat daraufhin ein Urteil erlassen, wonach festgestellt wird, dass das AV nicht beendet ist und die Beklagte unsere Mandantin bis zum rechtskräftigen Abschluss des Rechtsstreits weiterbeschäftigen muss.
Kostenquotelung und Streitwertfestsetzung 4000,00 Euro.
Da unsere Mandantin Pkh erhalten hat, habe ich fleißig abgerechnet:
1,3 Verfahrensgebühr
1,2 Terminsgebühr
1,0 Einigungsgebühr
alles über 4.000,00 Euro.
Nun bekomme ich vom Gericht Post, wonach es meint, dass hier keine Einigungsgebühr angefallen sei, da das Verfahren mit einem Urteil geendet hat.
Was nun? Steht uns wirklich die Einigungsgebühr nicht zu? Hab ich was verpasst? Ich habe auch schon den <a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a> gewälzt, aber nichts gefunden (vielleicht hatte ich aber auch meine Brille nicht af).
Jedenfalls wäre ich für Eure Gedanken sehr dankbar.
Viele Grüsse
farbenseele
Teil-Vergleich
-
- Forenfachkraft
- Beiträge: 178
- Registriert: 06.10.2009, 19:36
- Beruf: ReFa
- Software: Phantasy (DATEV)
-
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1300
- Registriert: 13.01.2009, 14:50
- Beruf: Reno-Fachangestellte
- Software: Phantasy (DATEV)
- Wohnort: Lüneburger Heide
Ist der Vergleich widerrufen worden? Das Gericht kann doch nicht über einen Anspruch mit Urteil entscheiden, der schon mit Vergleich erledigt wurde. Wie genau sieht Dein Streitwertfestsetzungsbeschluss aus? Nur 4.000 Euro? Dann tippe ich ganz stark auf einen Widerrufsvergleich.
-
- Forenfachkraft
- Beiträge: 178
- Registriert: 06.10.2009, 19:36
- Beruf: ReFa
- Software: Phantasy (DATEV)
Hallo Randfichte72,
also, in der mündlichen Verhandlung haben die Parteien nach Erörterung der Sach- und Rechtslage folgenden Teil-Vergleich geschlossen:
1. die Parteien sind sich dahingehend einig, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung vom .... nicht beendet wird.
2. Damit ist der Feststellungsantrag zu 1. erledigt.
Das ist der Vergleichsinhalt.
Nach Vergleich hat der Beklagte nochmal was beigetreiben.
Dann steht im Protokolll: Eine Entscheidung ergeht nach Ende des Sitzungstages.
Nach "geheimer" Beratung ergeht dann folgendes Urteil:
1. Es ist festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien ........ nicht beendet wird.
2. Die Beklagte wird verurteilt, ...... weiterzubeschäftigen.
3. Kostenentscheidung
4. Der Streitwert wird auf 4.000,00 Euro festgesetzt.
Mehr nicht. Weder Widerrufsvergleich noch sonst was.
Was mache ich denn nun? Irgendjemand eine Idee? Ich will nicht unbedingt auf unsere Einigungsgebühr verzichten müssen.
Ich danke Euch bereits jetzt schon.
also, in der mündlichen Verhandlung haben die Parteien nach Erörterung der Sach- und Rechtslage folgenden Teil-Vergleich geschlossen:
1. die Parteien sind sich dahingehend einig, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung vom .... nicht beendet wird.
2. Damit ist der Feststellungsantrag zu 1. erledigt.
Das ist der Vergleichsinhalt.
Nach Vergleich hat der Beklagte nochmal was beigetreiben.
Dann steht im Protokolll: Eine Entscheidung ergeht nach Ende des Sitzungstages.
Nach "geheimer" Beratung ergeht dann folgendes Urteil:
1. Es ist festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien ........ nicht beendet wird.
2. Die Beklagte wird verurteilt, ...... weiterzubeschäftigen.
3. Kostenentscheidung
4. Der Streitwert wird auf 4.000,00 Euro festgesetzt.
Mehr nicht. Weder Widerrufsvergleich noch sonst was.
Was mache ich denn nun? Irgendjemand eine Idee? Ich will nicht unbedingt auf unsere Einigungsgebühr verzichten müssen.
Ich danke Euch bereits jetzt schon.
-
- Forenfachkraft
- Beiträge: 160
- Registriert: 12.10.2012, 17:03
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: Andere
Hallo,
meine Frage passt hier am besten rein. Es geht um ein einstweiliges Verfügungsverfahren. In der mündlichen Verhandlung wurde ein Teilvergleich (betrifft 5.000,- €) geschlossen. Im Übrigen (betrifft 5.000,- €) kommt eine Einigung nicht zustande.
Kann ich so abrechnen:
1,3 Verf.geb. Nr. 3100 aus 10.000,- €
1,2 Term.geb. Nr. 3104 aus 10.000,- €
1,0 Einig.geb. Nr. 1003 aus 5.000,- €
Mich irritiert die Einigungsgebühr. Im Vergütungsverzeichnis steht unter Nr. 1000: „Die Gebühr entsteht für die Mitwirkung beim Abschluss eines Vertrags, durch den der Streit oder die Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis beseitigt wird …“
1. Gilt das auch für Nr. 1003?
2. Der Streit ist ja nur zum Teil beseitigt, aber die Ungewissheit über das Rechtsverhältnis des einen Teils ist beseitigt. Einigungsgebühr ja oder nein? :-/
meine Frage passt hier am besten rein. Es geht um ein einstweiliges Verfügungsverfahren. In der mündlichen Verhandlung wurde ein Teilvergleich (betrifft 5.000,- €) geschlossen. Im Übrigen (betrifft 5.000,- €) kommt eine Einigung nicht zustande.
Kann ich so abrechnen:
1,3 Verf.geb. Nr. 3100 aus 10.000,- €
1,2 Term.geb. Nr. 3104 aus 10.000,- €
1,0 Einig.geb. Nr. 1003 aus 5.000,- €
Mich irritiert die Einigungsgebühr. Im Vergütungsverzeichnis steht unter Nr. 1000: „Die Gebühr entsteht für die Mitwirkung beim Abschluss eines Vertrags, durch den der Streit oder die Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis beseitigt wird …“
1. Gilt das auch für Nr. 1003?
2. Der Streit ist ja nur zum Teil beseitigt, aber die Ungewissheit über das Rechtsverhältnis des einen Teils ist beseitigt. Einigungsgebühr ja oder nein? :-/