Gebühren bei Einreichung einer Schutzschrift

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Rebbie
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#1

06.09.2011, 09:19

Hallo zusammen,

wir haben eine Mandantin in einer Untermietvertrag Geschichte vertreten.

Wir haben bei Gericht eine Schutzschrift eingereicht, da der Verdacht bestand, dass gegen die Kündigung eine einstweilige Verfügung der Gegnerin eingereicht wird. Schutzschrift wurde bei AG und LG eingereicht. Man hat sich jedoch außergerichtlich einigen können.

Ich soll nun zwei verschiedene Abrechnungen stellen.

1. außergerichtlich

1,3 GG 2300 VV
1,5 EG 1000 VV (da man sich außergerichtlich geeinigt hat)
Auslagen
MWST

2. gerichtlich (und hier fangen die Probleme an)

Muss ich hier eine verminderte VG berechnen, da wir ja nur die Schutzschrift eingereicht haben, aber mit dem Gericht nie Korrespondiert haben und auch keine Termine o. ä stattfanden? Oder muss ich hier die volle Gerichtsgebühr geltend machen, da die Schutzschrift ja beim Gericht eingereicht wurde... ich bin gerade total verwirrt.

Wäre super wenn mir jemand helfen könnte. Habe mich schon durchs WWW gegooglet aber nix gefunden und mein Chef hat keine Ahnung :(
~*Dieser Weg wird kein leichter sein, dieser Weg wird steinig und schwer....nicht mit vielen wirst du dir einig sein! Doch dieses Leben bietet so viel mehr?!*~ - Xavier Naidoo -
gkutes

#2

06.09.2011, 09:44

die 3100 fällt auch bei Sachvortrag an. Bei einer Schutzschrift ist das gegeben.
Rebbie
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#3

06.09.2011, 09:59

Also die 3100 abzüglich Geschäftsgebühr (Anrechnung) + 7002 und 7008?
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#5

06.09.2011, 10:36

Super :thx :)
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