Beratungsgebühr ab 1.7.2006 - Sammelthread

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Kathy
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#1

15.02.2006, 08:09

Vorwort vom Admin:

Dieser Beitrag entstand durch das Zusammenführen mehrerer Themen zur Frage "Beratungsgebühr ab dem 01.07.2006". Bitte wundert euch daher nicht, wenn zwischendurch Fragen oder Antworten auftauchen, die scheinbar nicht zum vorherigen Posting passen.

Die Beiträge wurden zusammengeführt, um das Thema zusammenzuhalten. Danke für euer Verständnis !


[hr]

So mal ne ganz dumme Frage.
Ab 1.7. wird ja die 2100 ff Beratungsgebühr abgeschafft (was zur Folge hat, dass alle nachfolgenden Gebühren einen Nr. runterrutschen - was ich zum :uebel find).
Nun ist meine Frage (nur so für Idioten wie mich :wink: )
wenn nu ein Mdt. kommt und sich in einer Sache beraten lässt, was kann i dann berechnen? Kann i dann ne 1,3 Geschäftsgebühr nehmen? Oder muss ich ne Honorarvereinbarung machen? Theoretisch könnte i doch dann a für ne Erstberatung Auslagen verlangen wos früher net möglich war oder? Können sich die Anwälte dann mit Dumpingpreisen gegenseitig unterbieten was ne anwaltlich Beratung angeht?

MfG Kathy
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Kathy
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#2

16.02.2006, 13:38

so mal anstupsen vielleicht fällt ja doch noch jemanden was ein zu dem Thema.

D. h. bis Montag hätte ich gerne ne Antwort auf meine Frage :wink: (War nur ein Scherz)

MfG Kathy
QueenMum

#3

17.02.2006, 12:36

Wenn es eine Beratung ist, kannst du nicht einfach eine Geschäftsgebühr abrechnen, weil der Gebührentatbestand ja gar nicht erfüllt ist.

Ab dem 01.07.2006 muss der Anwalt eine Vergütungsvereinbarung schließen, wenn er für die Beratung etwas haben will.

Deshalb sollte man sich in der Kanzlei Gedanken machen, in welcher Form eine solche abgeschlossen werden soll.

Ob eine Pauschalvergütung oder eine Vergütung auf Stundenbasis hierfür in Betracht kommt und wenn auf Stundenbasis, dann zu welchem Stundensatz.

Aber das kann man so pauschal nicht sagen, da wird jede Kanzlei nach ihrer Mandantenstruktur individuell festlegen, wie das gehandhabt wird denke ich.

Wir haben hier auch noch keine abschließende Lösung gefunden, aber das macht ja nix, bis Juli ist´s ja noch sooooooo lang hin... :roll:
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wifey
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#4

17.02.2006, 14:01

Trotzdem würde mich dann brennend interessieren, wie so was in den einzelnen Kanzleien ab 01.07. aussieht .....
:meld
Viele Grüße

ich
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happykitcat
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#5

17.02.2006, 18:46

Hi,

bei uns wird höchst wahrscheinlich es über eine Stundenabrechnung laufen, wobei der Stundensatz je nach Vermögenssituation des Mandanten variabel sein wird. In ganz seltenen Fällen werden wir wie bereits jetzt auch schon Pauschalsätze nehmen.

Liebe Grüße aus Berlin

Katja :katze3
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Mimiho
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#6

18.02.2006, 09:25

also meine Chefs entscheiden, wie in anderen Sachen auch, auf die letzten 5 Minuten, weil ja alles Zeit hat und dann ganz plötzlich de Tag X kommt und es ja niemand vorher angekündigt hat, obwohl jeder mindestens 10 mal dem Chef BESCHEID gesagt hat. In diesem Sinne WARTEN und :kaffee
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Kathy
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#7

20.02.2006, 08:11

Ich denke mal, dass mein Chef ne Pauschale nehmen wird. Aber wenn das so gemacht wird, gehen doch bestimmt die Preise in den Keller, weil sich die Anwälte gegenseitig unterbieten.

MfG Kathy
Andreas

#8

20.02.2006, 08:40

Ich freu mich schon jetzt auf das Gejammer oder Gemaule mancher Mandanten, die dann sagen werden:

Bei Ihren Kollegen Blablabla bezahlt man aber nur XX € pro Stunde, das sind ja fast 30 % weniger als bei Ihnen.

Laber laber schwätz.

Ob das so klug war, die Beratungsgebühr abzuschaffen ?

Ich zweifle :roll:
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Schnecke
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#9

20.02.2006, 09:06

Ich schließe mich Deiner Meinung an Andreas. :cry:
Mein Chef wird wohl auch nach Stunden abrechnen und in machen Sachen Pauschalbeträge nehmen.
Es gibt zwei Möglichkeiten, Karriere zu machen:
Entweder leistet man wirklich etwas, oder man behauptet, etwas zu leisten. Ich rate zur ersten Methode, denn hier ist die Konkurrenz bei weitem nicht so groß. (Danny Kaye)
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Kathy
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#10

20.02.2006, 09:48

Andreas hat geschrieben:Ich freu mich schon jetzt auf das Gejammer oder Gemaule mancher Mandanten, die dann sagen werden:

Bei Ihren Kollegen Blablabla bezahlt man aber nur XX € pro Stunde, das sind ja fast 30 % weniger als bei Ihnen.

Laber laber schwätz.

Ob das so klug war, die Beratungsgebühr abzuschaffen ?

Ich zweifle :roll:
Genau das befürchte ich auch.
Ich befürchte sowas wie "Diese Woche 30 % Rabatt auf alle Beratungen" :wink: oder "bis 31.05. Beratung für € 12,50"

Und ich denke, dass die Anwälte sich auf so ein Niveau gar nicht erst herab lassen sollten. Was sollen die Leute von uns denken?

Dürften Anwälte sowas überhaupt?

MfG Kathy
Antworten