Beratungsgebühr ab 1.7.2006 - Sammelthread

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Taja
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#171

14.07.2010, 12:13

Ah ja, ok!! Man hoffentlich raff ich das alles irgendwann mal wieder!!!! Wie ist das denn, wenn die Eheleute jetzt z. B. gemeinsam wegen Trennung beraten worden wären???

Fragen über Fragen!! Aber :thx für die Hilfe!!!!
bipe71
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#172

22.07.2010, 12:38

Moin,
ich habe mit Erstaunen gelesen, dass für eine Beratung keine Auslagenpauschale in Ansatz gebracht werden kann.

Vor Urzeiten während meiner Ausbildung wurde mir eingetrichtert (und meiner Kollegin, deren Ausbildung noch weiter zurückliegt), dass sobald der Anwalt für den Mandanten Kopien der Unterlagen fertigt, die für die Beratung relevant sind, eine Auslagenpauschale sehr wohl anfällt.

Ich habe bis eben die Gesetzestexte und Bücher gewälzt, aber habe weder etwas dazu gefunden, dass keine Auslagenpauschale in Ansatz gebracht werden darf, noch dass eine Auslagenpauschale in Ansatz gebracht werden kann.

Nun habe ich zum ersten Mal das Problem mit einer Versicherung, bis dato sind die Auslagenpauschalen immer durch gegangen bei den RSV, dass diese sich weigern die Auslagenpauschale zu zahlen, obwohl wir diverse Kopien für die Beratung fertigen mußten.

Ich weiß nun gerade nicht, wie ich argumentieren kann, damit ich die Auslagenpauschale doch noch bekommen. Hat jemand eine Idee?

Viele Grüße
Bipe
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Aylin0104
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#173

06.08.2010, 14:19

Wie wärs damit Kopiekosten anzufordern anstatt die Auslagenpauschale??

Unter 7002 VV RVG steht ja auch ganz klar, dass es eine Pauschale für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen ist und nicht für Kopiekosten. Die sind doch gesondert gefasst unter Nr. 7000 VV RVG!

Ich denke mal meine Antwort kommt zu spät, aber besser als nie :wink:
Zuletzt geändert von Aylin0104 am 06.08.2010, 19:30, insgesamt 1-mal geändert.
Eine Lösung hatte ich, aber sie passte nicht zum Problem :zunge
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Pepsi
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#174

06.08.2010, 17:42

versteh ich auch grad nicht.. P+T sind doch "Post und Telekomm." und keine Kopien.. die P+T bekommst du natürlich nur, wenn sie auch angefallen sind, also bei ner Beratung z.B. schriftliche Beratung
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