Beratungsgebühr ab 1.7.2006 - Sammelthread

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Jennifer
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#41

04.07.2006, 06:39

Als ich die Frage gestellt hab, hatte ichs etwas eilig (weil wir ja eigentlich gar nicht ins Intenet dürfen) und konnte dann nicht nachschauen, ob ne ähnliche Frage schon existiert... na ja, besser fünf Mal als kein Mal ;) ;)


Edit:

Natürlich ist der Sammelthread ne super Idee! Für mein angefanges Thema nochmal ein dickes :sorry
Liebe Grüße :)
Jennifer

:yeah
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Melanie
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#42

04.07.2006, 22:54

Das würde mich auch mal interessieren.
Viele Grüße

Melanie :pcwink
Herzchen
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#43

04.07.2006, 23:16

Wir haben jetzt Honorarvereinbarungen entworfen (werden wohl aber noch etwas geändert), die sich bei der Erstberatung nach dem Gegenstandswert richten, d. h. wir haben eine Staffelung mit drei Werten (welche genau weiß ich momentan nicht auswendig).
Auf alle Fälle ist bei einem Gegenstandswert ab 4.000 € 180 € netto fällig. Das ist das maximale. Ist zumindest billiger, als die frühere Gebühr bis 190 €.

Ich denke, die Preise werden sich noch etwas ändern. Bisher ist uns auch noch nicht bekannt, was andere Kanzleien in unserer Umgebung verlangen.

Habt ihr schon eine Ahnung, wie man die Gebühr bei der RSV rechtfertigen soll? Egal, welchen Betrag ich dort in Ansatz bringe, die RSV wird mir doch auf alle Fälle sagen, das sei zu hoch.

Ich seh schon kommen: am Ende läuft eine Beratung auf 50 € oder so raus. :(
Habe neulich gehört, in Stuttgart hat eine Filiale aufgemacht, in der man Rechtsrat bekommt für 20 €. Das sei wohl schon die 5. oder 6. Filiale in Deutschland.
Ich seh uns schon alle dort arbeiten, weil andere Anwälte bei den Preisen nicht mehr mithalten können. :evil:

Zur Zeit bin ich am entwerfen eines neuen Mandantenerhebungsbogens, weil unserer doch etwas veraltet war und mir nicht die Infos gibt, die ich oftmals brauche.
Habt ihr für spezielle Fachgebiete (Inso, Arbeitsrecht, Familiensachen) unterschiedliche Erhebungsbögen oder einen für alles?

Herzliche Grüße,
euer Herzchen
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Jennifer
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#44

05.07.2006, 06:36

Also, die Erfassungsbögen sind auch so was bescheuertes...

Wir hatten mal einen für alles, aber das hat sich jetzt auch geändert. Es gibt einen normalen auf dem nur die Daten des Mandanten (viel ausführlicher als der letzte und der Mandant muss es auch ausfüllen, und wenn sie sich weigern, wird das Mandat nicht angenommen) dann einen, falls es eine größere Sache mit mehreren Beteiligten gibt und dann noch einen ganz speziellen nur für Verkehrsunfall - Sachen.

Kann vielleicht mal jemand hier einen Fragebogen reinstellen? Würd mich mal interessieren, wie es andere Büros machen...
Liebe Grüße :)
Jennifer

:yeah
Andreas

#45

05.07.2006, 08:30

Ich habe irgendwie den Eindruck, einen Thread übersehen zu haben.

Falls noch jemand einen Beratungsgebühr-Thread findet, bitte hier einen Link posten, damit ich die Themen zusammenführen kann.

:thx
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Annile
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#46

06.07.2006, 07:03

Ich bin nur mal gespannt auf den nächsten Zeitungsartikel in "Bild der Frau" (oder ähnliche Zeitschriften)

... Kann mir das schon bildlich vorstellen ...

"ab 01.07.2006 können Sie bei Ihrem Anwalt die Beratungsgebühr verhandeln ... seien Sie offen zu Verhandlungsgesprächen und lassen Sie sich nicht über den Tisch ziehen...."

Hatten gestern unter anderem schon den ersten Anruf der wissen wollte, was ein Beratungsgespräch kostet (bestimmt war das die Nachbarkanzlei getarnt, die wissen wollten was es bei uns kostet *lach*)
Es Annile :hurra
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Jennifer
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#47

06.07.2006, 07:08

Andreas hat geschrieben:Ich habe irgendwie den Eindruck, einen Thread übersehen zu haben.

Falls noch jemand einen Beratungsgebühr-Thread findet, bitte hier einen Link posten, damit ich die Themen zusammenführen kann.

:thx

Den hier hab ich über die Suchfunktion gefunden... hatte grad Zeit zum suchen :)

http://www.foreno.de/viewtopic.php?t=838&highlight=
Liebe Grüße :)
Jennifer

:yeah
Andreas

#48

06.07.2006, 08:53

Danke :D

Den hatte ich auch schon gesehen, aber das ist ein gemischter über Beratungshilfegebühr und Beratungsgebühr. Wenn ich den hier reinfrickele, dürfte das unverständlich werden.

Ich schreib' lieber in den anderen nen Hinweis auf dieses Thema hier, glaube ich.
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MG
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#49

10.07.2006, 14:38

Hallo,

hab mir nicht alle Antworten druchgelesen, deshalb weiß ich nicht, ob folgendes schon angemerkt worden ist:

In der Ausgabe 05 und 06 diesen Jahres der "JurBüro" sind drei schön-einfache Beratungsverträge drinnen. Einmal Vergütung nach Zeit, einmal Pauschalvergütung und ein Vertrag halb Zeit- halt Pauschalvergütung (halbe Stunde 80 € danach jede Stunde ... €).

Hab mir das aus unserer Uni-Bibliothek rausgesucht (hab die leider nicht abboniert), kopiert und nun was gut bei Chefin....

Kann ja nicht schaden...

Kann ich nur empfehlen.

Bis denn, Gruß M.
Gast

#50

13.07.2006, 10:47

Guten Morgen euch allen!

hatte leider keine Zeit mir alle Beiträge durchzulesen, deswegen bitte ich zu entschuldigen, wenn diese Frage schon gestellt wurde.

Bei uns ist es so mit der Beratungsgebühr ab dem 01.07., dass die Chefin mit jedem neuen Mandanten kurz bespricht um was es geht und dann eine Vereinbarung über die Gebühr trifft; kommt eben drauf an, obs was kurzes ist oder damit zu rechnen ist, dass die Beratung länger dauert. Nun meine Frage: Wie soll ich das neuen Mandanten am Telefon begreiflich machen? Das hört sich immer so an wie: " Wir schauen mal wer du bist und entscheiden dann aus dem Bauch heraus was wir nehmen"..habt ihr ne Idee, wie ich das am Telefon schön verpacken kann?

Gruß von Honey
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