Beratungsgebühr ab 1.7.2006 - Sammelthread

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Benutzeravatar
happykitcat
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 688
Registriert: 16.06.2005, 11:59
Beruf: gelernte ReNoFa, tätig als ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: Berlin
Kontaktdaten:

#11

20.02.2006, 11:05

Hi

ich befürchte auch, dass es jetzt zum Preisdumping kommen wird und dort vorallem die großen Kanzleien die Nase vorne haben werden. Die kleineren und ganz kleinen Kanzleien müssen ja auch sehen, wo sie ihr Geld herbekommen.

Darum stellt sich auch bei mir die Frage, warum die Beratungsgebühr abgeschafft wird. :? :roll:

Liebe Grüße aus Berlin

Katja :katze3
schau immer nach vorne, nie zurück
Die Berliner Luft [url]http://wetter.media2000.info[/url]
Benutzeravatar
Kathy
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 828
Registriert: 02.01.2006, 11:29
Beruf: Verwaltungsangestellte
Wohnort: Hirschau
Kontaktdaten:

#12

20.02.2006, 11:18

Wenigstens sollten die da oben eine Mindestgrenze ansetzen, damit die kleinen Kanzleien auch ne Chance haben.

MfG Kathy
Blnerin
Forenfachkraft
Beiträge: 163
Registriert: 13.02.2006, 12:06
Wohnort: Berlin

#13

20.06.2006, 10:38

Hallo,

hat von euch jemand einen Link für mich, wo ich alle Änderungen im RVG ab dem 1.07.2006 finden kann? Ich suche schon die ganze Zeit ein komplette Übersicht. Ich finde zwar hier und dort etwas, aber alles in allem habe ich das noch nicht 100 % verstanden. Besonders das die Beratungsgebühr wegfällt und man stattdessen eine Honorarvereinbarung treffen muss. Wie sieht so was aus und wie rechnet man die später an?

Danke für eure Hilfe. LG Blnerin
Benutzeravatar
Tine
Forenfachkraft
Beiträge: 211
Registriert: 03.04.2006, 10:55
Beruf: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Berlin

#14

20.06.2006, 10:55

Ich habe auch noch kein Link gefunden.

Am Montag 26.06. nehme ich an einem Seminar zum Thema "Vergütungsvereinbarung" Workshop beim Verein Reno Berlin-Brandenburg teil.

Ab 01.07.2006 entfallen die Nummern 2100 bis 2103 VV RVG. § 34 RVG wurde geändert. Der Rechtsanwalt soll ab 01.07.2006 auf eine Vergütungsvereinbarung hinwirken.

Ich werde dann ganz aktuell berichten können bzw. meine Aufzeichnungen hier im Forum veröffentlichen.
LG Tine
Blnerin
Forenfachkraft
Beiträge: 163
Registriert: 13.02.2006, 12:06
Wohnort: Berlin

#15

20.06.2006, 11:00

Super, das wäre ganz toll. Vielleicht hat ja auch schon ein anderer ein Seminar besucht und kann berichten?
Benutzeravatar
Lena
Foreno-Inventar
Beiträge: 2535
Registriert: 08.09.2005, 13:27
Beruf: NoFaRe & Prädi mit Leib & Seele
Software: ProNotar

#16

20.06.2006, 11:55

Hab mal kurz gestöbert...
Vielleicht helfen euch die Links?!

http://www.anwaltverein.de/Gebuehrenrecht/
http://www.rak-karlsruhe.de/download/RV ... .05.05.pdf
http://www.huethig-jehle-rehm.de/data/r ... 4452e4.pdf

http://dip.bundestag.de/btd/15/019/1501971.pdf Und hier Artikel 5 (Ab ca. Seite 134)
oder im BGBl I 2004, 718 ff, Artikel 5 ab Seite 847
oder unter http://www.brak.de/seiten/pdf/aktuelles ... paltig.pdf

Und dann hab ich noch folgendes gefunden:
Änderungen sind im KostRMoG vom 12.05.2004, als Artikel 5 veröffentlicht.

Hauptpunkte:
§ 34 RVG wird geändert: Bei Beratung, Gutachten und Mediation ist für die Vergütung eine Gebührenvereinbarung zu schließen.
Erstberatung für Verbraucher weiterhin maximal 190 EUR
Die Nummern VV RVG 2100 bis 2103 entfallen.
Die übrigen 2000'er Nummern werden jeweils vorgezogen,
Aus Nr. 2200 bis 2608 wird Nr. 2100 bis 2508,
z. B. Geschäftsgebühr Nr. 2400 wird Nr. 2300.

Bei den Gerichtskosten wird die Mindestgebühr für den Mahnbescheid heraufgesetzt
KV GKG Nr. 1110, Amtsgerichte, von 18 auf 23 EUR
KV GKG Nr. 8100, Arbeitsgerichte, von 15 auf 18 EUR
Liebe Grüße
Lena

******************************************
Man muss mich nicht mögen, kennen reicht ;-)
Benutzeravatar
Jennifer
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 422
Registriert: 28.05.2006, 17:58
Wohnort: am Bodensee

#17

20.06.2006, 19:01

Oh je, diese RVG-Änderungen, das frustiert mich schon jetzt :ohmann

Jetzt ist das Gesetz gradmal zwei Jahre alt und wird schon geändert...
Benutzeravatar
Zonnie
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 650
Registriert: 12.06.2006, 16:58
Beruf: Sachbearbeiterin Recht
Software: altasoft
Wohnort: Besigheim

#18

20.06.2006, 20:31

Jennifer hat geschrieben:Jetzt ist das Gesetz gradmal zwei Jahre alt und wird schon geändert...
Die Änderung war ja schon von vorneherein geplant. In unserer BRAK, die wir mit Einführung des RVG bekommen haben, sind die Änderungen ja schon abgedruckt.
Mit dem Leben ist es wie mit einem Theaterstück: es kommt nicht darauf an, wie lang es ist, sondern wie bunt.
Seneca
Andreas

#19

23.06.2006, 11:12

:schieb

Mich würde interessieren, wie es jetzt aussieht in den einzelnen Kanzleien. Welche Regelungen sind bei euch getroffen worden ?

Ich arbeite hier grad einen Aufsatz von Enders aus JurBüro 5/2006 durch. So schön die Theorie dort auch gemalt ist, scheint mir das zwangsläufig notwendige Vorgehen völlig unmöglich zu realisieren.

Kleines Beispiel :

Enders sagt, es dürfe kein Vordruck für die Vergütungsvereinbarung verwandt werden, da dann möglicherweise AGB-mäßige Probleme auftauchen könnten, also nix mit von Hand ausfüllen.

Sehe ich ein - aber wie soll das dann praktisch gehen ? Soll der RA eine individuelle Vergütungsvereinbarung abdiktieren, während der Rechtsrat Suchende dasitzt, warten, bis eine Kraft die getippt hat, die dann nochmal mit dem Mandanten besprechen, evtl. nochmal abändern und dann unterschreiben ?

Da ist ja alleine schon bald ne halbe Stunde rum, in der der RA ca. 150 € netto hätte verdienen können / müssen, um die Kanzlei wirtschaftlich zu führen.

Ich bin begeistert :?

Liebe RVG-Durchprügler und Selbstprofilierer:

Vielen Dank für diesen Unsinn :!:

Ihr habt den Anwälten einen Bärendienst erwiesen.
Benutzeravatar
Tine
Forenfachkraft
Beiträge: 211
Registriert: 03.04.2006, 10:55
Beruf: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Berlin

#20

23.06.2006, 12:03

Ich habe am Montag abend (18-20 Uhr) zum Thema Vergütungsvereinbarung ein Seminar bei Reno Berlin dazu und werde auf jeden Fall berichten. Vielleicht werden wir dann schlauer. Unter anderem Thema ist: Kostenorientierte Honorarberechnung, Vergütungsformen und Formulierungsvorschläge, Unangemessene bzw. sittenwidrige Vergütung, Erfolgshonorar...
LG Tine
Antworten