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Einigungsgebühr?

Verfasst: 05.09.2011, 11:59
von Muschel
Hallo ihr Lieben,
brüte gerade über eine Abrechnung, eigentlich nicht so schwer, hab nur gerade nen Blackout. Es geht um eine außergerichtliche Sache (Herausgabe eines Bootsteges bzw. Räumung). Wir wurden beauftragt und haben mit der Gegenseite einen vor Ort Termin vereinbart. Bei diesem Termin hat der Gegner den Bootssteg geräumt und an unsere Mandantin herausgegeben. Entsteht jetzt die 1,5 Einigungsgebühr. Im "RVG für Anfänger" lese ich immer irgendwas von einem Vertrag der geschlossen werden muss.... :|

Re: Einigungsgebühr?

Verfasst: 05.09.2011, 12:02
von Liesel
Wofür willst du denn die EG berechnen? Ihr habt eine Forderung geltend gemacht, diese hat der Gegner erfüllt. Ich würde hier die GeschG auf Grund des stattgefundenen Vor-Ort-Termins erhöhen.

Re: Einigungsgebühr?

Verfasst: 05.09.2011, 12:06
von petzilein
Eine Einigungsgebühr kannst du hier nicht in Ansatz bringen.... Ihr habt euch mit der Gegenseite doch nicht geeinigt. Ihr wolltet die Räumung/Herausgabe. Er hat geräumt und herausgegeben!
Ich würde genau wie Liesel die GeschG erhöhen :wink:

Re: Einigungsgebühr?

Verfasst: 05.09.2011, 12:15
von Muschel
:thx Mal gucken ob die RSV eine 2,0 Gebühr zahlt. :?

Re: Einigungsgebühr?

Verfasst: 05.09.2011, 17:08
von Urlaubsvertretung
Versuch doch mal im Hinblick auf Vorbem. 3 III VV RVG die Terminsgebühr abzurechnen.

LG

Re: Einigungsgebühr?

Verfasst: 05.09.2011, 17:17
von yella
Ich tendiere auch zu einer Terminsgebühr.

LG

Re: Einigungsgebühr?

Verfasst: 05.09.2011, 17:56
von Adora Belle
:shock: Gab es denn einen Klageauftrag?

Re: Einigungsgebühr?

Verfasst: 05.09.2011, 20:02
von Urlaubsvertretung
"Die Terminsgebühr entsteht für die Vertretung in einem Verhandlungs-, Erörterungs- oder Beweisaufnahmetermin oder die Wahrnehmung eines von einem gerichtlich bestellten Sachverständigen anberaumten Termins oder die Mitwirkung an auf die Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens gerichteten Besprechungen ohne Beteiligung des Gerichts; dies gilt nicht für Besprechungen mit dem Auftraggeber."

Im Hinblick darauf würde ich die Terminsgebühr abrechnen.

LG

Re: Einigungsgebühr?

Verfasst: 05.09.2011, 20:16
von sunshine24
Eine Terminsgebühr kann aber nicht neben einer Geschäftsgebühr entstehen.

Re: Einigungsgebühr?

Verfasst: 05.09.2011, 21:00
von Pepples
Urlaubsvertretung hat geschrieben:"Die Terminsgebühr entsteht für die Vertretung in einem Verhandlungs-, Erörterungs- oder Beweisaufnahmetermin oder die Wahrnehmung eines von einem gerichtlich bestellten Sachverständigen anberaumten Termins oder die Mitwirkung an auf die Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens gerichteten Besprechungen ohne Beteiligung des Gerichts; dies gilt nicht für Besprechungen mit dem Auftraggeber."

Im Hinblick darauf würde ich die Terminsgebühr abrechnen.

LG
Dafür muss aber zumindest ein Klageauftrag vorgelegen haben. :wink: