Klauselerteilung - welche Gebühr?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Paulchen2001
Foren-Praktikant(in)
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#1

05.09.2011, 09:53

Hallo,

vieleicht könnt Iihr mir hier auf die Sprünge helfen??

Unser Mandant hat ein Grundstück mit Objekt gekauft. Nun stellten wir einen Antrag auf Klauselerteilung zum Zuschlagbeschluss wegen Räumung des Objektes gegen den vorherigen Eigentümer. Dies ist ein Ehepaar nebst Schwager der Frau.

Gegen Ehepaar haben wurde die Klauselerteilung bewillig erhalten, gegen Schwager nicht. Dies wurde mit Beschluss abgelehnt, wogegen wir sodann Beschwerde eingelegt hatten.

Nun soll ich ich das Verfahren auf Klauselerteilung sowie Beschwerde abrechnen.

Jetzt weiss ich jedoch 1. nicht, welchen Gegenstandswert ich zugrundelegen soll. Ich habe im Zuschlagbeschluss, für welchen wir die Klausel beantragen sollten, einen Wert, welcher der Kaufpreis für das ersteigerte Objekt ist = € 145.000,-. Wäre dies der Gegenstandswert? So und 2. wäre da nun die Gebühr? Ich habe das Buch "Fälle u. Lösungen zum RVG" zu Rate gezogen. Komme nun zu meinem Ergebnis (genau unser Fall ist hierin natürlich nicht angegeben), dass ich hierfür

eine 0,5 Verfahrensgebühr gem. 3329 VV RVG

abrechnen kann. Mich irritiert nur, dass in den Beispielfällen für die Klauselerteilung immer nur von ausländischen Titeln die Rede ist.

Für die Bescherde würde ich eine

0,5 Verfahrensgebühr gem. 3500 VV RVG

nehmen. Aber auch hier weiss ich wieder nicht aus welchem Gegenstandswert.


Wäre echt super wenn, wenn Ihr mir hier irgendwie helfen könntet.
Danke
:thx
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