Wieviele Termine deckt die Terminsgebühr, Zivilverfahren

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
ZVAnfänger
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#1

02.09.2011, 14:34

Mmmh, folgendes Problem:

1 Sache und schon 4 Termine.
Kann ich nochmal die 3104 abrechnen und kann ich die vielleicht erhöhen?
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Liesel
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#2

02.09.2011, 14:37

Die TG ist eine Festgebühr und kann nur einmal berechnet werden (außer Strafverfahren).
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#3

02.09.2011, 14:38

Die Terminsgebühr kann man in Zivilsachen nur einmal berechnen.
Der Vorteil der Klugheit liegt darin, dass man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger. (Kurt Tucholsky)
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#4

02.09.2011, 14:41

In Zivilsachen gibt es leider nur einmal die 3104.
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#5

02.09.2011, 14:49

Also ehrlich gesagt :shock: mich diese Frage schon ein bissel....
Liebe Grüße von der Petz

Manche Arbeiten muss man erst dutzende Male verschieben,
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SonicEvil
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#6

02.09.2011, 14:53

Kannst höchstens die Auslagen für die Wahrnehmung des Termins noch mit abrechnen, also Fahrtkosten, Abwesenheitsgeld, Parkgebühren, etc. sofern der Anwalt auswärts unterwegs war
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#7

02.09.2011, 15:15

warum wundert dich die Frage?

Ja, im Gegensatz zum Strafrecht wohl nur einmal. Schade...
Vielen Dank
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#8

02.09.2011, 15:16

Weil man eigentlich als ReFa wissen müsste, dass die 3104 eine Festgebühr ist, nehme ich mal an ...
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#9

02.09.2011, 15:17

Außer man steht grad auf dem Schlauch... Dies wäre aber im Vorfeld anzukündigen
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#10

02.09.2011, 15:37

RICHTIG michi-bruce

Ehrlich gesagt, tun solche Fragen echt schon ein bissel weh..... !!!!
Liebe Grüße von der Petz

Manche Arbeiten muss man erst dutzende Male verschieben,
bis man sie endgültig vergisst !
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