Hallo!
Ich suche mir hier (mal wieder) einen Wolf zurecht. Folgender Fall:
Die Mandantin bekam eine Strafanzeige wegen Körperverletzung und Diebstahl. Beides ist Teil eines historischen Vorgangs. In diesem Ermittlungsverfahren beantragen wir Akteneinsicht, nahmen Stellung zu den Vorwürfen und nun wurden beide Ermittlungsverfahren eingestellt. Jetzt wollten wir gegenüber der RSV abrechnen, die sagte uns aber, dass sie nur die Hälfte der Gebühren zahlen wird, weil sie nur für den Vorwurf der Körperverletzung die Kosten zu tragen hätte.
Kann ich nicht die Gebühren für beides gesondert abrechnen? Also für den Diebstahl und die Körperverletzung? Bei Gericht läuft beides unter demselben Aktenzeichen, für jeden Vorwurf bekommen wir aber gesonderte Schreiben (z. B. 2 Schreiben, in denen jeweils zum einen und zum anderen Vorwurf drin steht, dass das Verfahren eingestellt wird).
Ich bin nicht ganz fit im Strafrecht, finde dazu jetzt auch keine genaueren Hinweise im RVG, im Kommentar oder unter juris.de.
2 zusammenhängende Ermittlungsverfahren - 2 x Gebühren?
- Liesel
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Die RSV wird die Gebühren für den Diebstahl nicht zahlen, weil es sich hier um einen Tatvorwurf handelt, welcher nur vorsätzlich begangen werden kann.
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Und ich kann nicht nach irgendeiner Vorschrift Diebstahl und Körperverletzung gesondert abrechnen? Also 2 x die Gebühren verlangen? (Ich dachte jetzt so daran, die Gebühren einmal für den Diebstahl der Mandantin in Rechnung zu stellen und die Gebühren für die Körperverletzung der RSV)
- petzilein
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Wurde denn zunächst getrennt ermittelt und die beiden Verfahren erst später verbunden???
Bis zur Verbindung entstehend die Gebühren nämlich getrennt, also jeweils eine Grundgebühr und eine Verfahrensgebühr.
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Liebe Grüße von der Petz
Manche Arbeiten muss man erst dutzende Male verschieben,
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- michi-bruce
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Steht in der Deckungszusage irgendetwas dazu drin, dass sie für den Diebstahl nicht bezahlen werden ???
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Die beiden Verfahren waren von Anfang an verbunden.
Und ja, in der Deckungszusage steht drin, dass die RSV für den Diebstahl nicht zahlen wird. Die Gründe sind genau die, die Liesel schon genannt hatte.
Und ja, in der Deckungszusage steht drin, dass die RSV für den Diebstahl nicht zahlen wird. Die Gründe sind genau die, die Liesel schon genannt hatte.
- michi-bruce
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Tut mir echt leid für dich ... etwas weniger Geld, aber zumindest etwas Geld auf der Hand (etwas ist besser als gar nichts ...)
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Ok. Jetzt muss ich nur noch meiner Chefin erklären, wie ich darauf komme, dass da keine doppelten Gebühren entstehen können. Kann mir dazu jemand einen Paragraphen oder Ähnliches nennen? Ich finde da nichts.
- Liesel
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Wurden die Ermittlungen schon bei der Polizei zusammen geführt oder waren es hier noch zwei Vorgänge? Wann erfolgte eure Beauftragung?
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- petzilein
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Also ich würde in Deinem Fall die Mehrarbeit durch die beiden Sachen im Rahmen des § 14 Abs. 1 RVG anheben.
Zwei verschieden Abrechnung pro Fall kannst du aber nicht erstellen, da sie von Anfang als ein Verfahren galten.
Zwei verschieden Abrechnung pro Fall kannst du aber nicht erstellen, da sie von Anfang als ein Verfahren galten.
Liebe Grüße von der Petz
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