Wert und Gebühren bei Aufhebung von Rentenbescheiden
Verfasst: 30.08.2011, 18:18
Hi, ich bin neu hier, weil ich eine Frage hab, die ich mit Hilfe von Büchern und google nicht beantworten kann, und hoffe auf Eure Hilfe, also:
Unser Mandant bekam Berufsunfähigkeitsrente seit 1999, jetzt mußte er wohl angeben, dass er einen Sicherheitsdienst übernommen hat, das wohl schon vor längerer Zeit, die Rentenkasse hat jetzt die Rentenbescheide aufgehoben und unser Mandant muß insgesamt 114.033,96 € an die Kasse zurückzahlen. Er weiß noch nicht, ob er gegen die Bescheide Widerspruch einlegen soll oder nicht oder ob er in Raten zurückzahlt, ich soll aber jetzt schon mal unsere Kosten abrechnen und stehe total auf dem Schlauch.
Frage:
Ist mein Gegenstandswert der hohe oder nach GKG nur der dreifache Jahresbetrag der monatlichen Rente?
Bekomme ich eine 1,3 Geschäftsgebühr nach 2300 VV RVG oder gibt es für solche Sachen eine extra Gebühr irgendwo in der RVG (Verwaltungsrecht oder sowas)?
Wie sieht die Rechnung aus, wenn unser Mandant doch noch Widerspruch einlegt?
Das ist das erste Mal, dass ich so eine Akte auf dem Tisch habe. Wer kann mir da helfen? Eine Angabe, wo ich die Gebühren finde, wenn es besondere sind, wäre schon super!
1000 Dank vorab
Unser Mandant bekam Berufsunfähigkeitsrente seit 1999, jetzt mußte er wohl angeben, dass er einen Sicherheitsdienst übernommen hat, das wohl schon vor längerer Zeit, die Rentenkasse hat jetzt die Rentenbescheide aufgehoben und unser Mandant muß insgesamt 114.033,96 € an die Kasse zurückzahlen. Er weiß noch nicht, ob er gegen die Bescheide Widerspruch einlegen soll oder nicht oder ob er in Raten zurückzahlt, ich soll aber jetzt schon mal unsere Kosten abrechnen und stehe total auf dem Schlauch.
Frage:
Ist mein Gegenstandswert der hohe oder nach GKG nur der dreifache Jahresbetrag der monatlichen Rente?
Bekomme ich eine 1,3 Geschäftsgebühr nach 2300 VV RVG oder gibt es für solche Sachen eine extra Gebühr irgendwo in der RVG (Verwaltungsrecht oder sowas)?
Wie sieht die Rechnung aus, wenn unser Mandant doch noch Widerspruch einlegt?
Das ist das erste Mal, dass ich so eine Akte auf dem Tisch habe. Wer kann mir da helfen? Eine Angabe, wo ich die Gebühren finde, wenn es besondere sind, wäre schon super!
1000 Dank vorab